Hallo Susanne Holpers,
grundsätzlich ist es möglich neben dem Bezug einer Rente mtl. 450 EUR unschädlich hinzuzuverdienen. Diese Regelung gilt auch für ein Praktikum, welches neben dem Studium absolviert wird. Eine Stundenregelung existiert nicht mehr, daher erfolgt hierzu auch keine Überprüfung des Rentenversicherungsträgers.
Sofern Sie nach erfolgreicher Beendigung des Studiums eine Beschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der 450 EUR-Grenze aufnehmen sollten, wäre dieser Tatbestand dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, da dann möglicherweise eine Teilrente zu zahlen ist.
Die entsprechenden Teilrentenarten und den zulässigen Verdienst pro Teilrente finden Sie in der Anlage 19 des erstmaligen Rentenbescheides. Auf Wunsch stellt Ihnen der Rentenversicherungsträger auch eine aktuelle Übersicht aus. Sie können sich auch an eine Beratungsstelle vor Ort wenden, sobald absehbar ist, dass Sie die 450 EUR-Grenze überschreiten werden.