Hallo Ivonne,
ob das Studium oder die spätere Tätigkeit als Therapeutin Auswirkungen auf den Rentenanspruch selbst haben, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Sie sollten sich daher direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Sofern Sie neben dem Rentenbezug Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, sind diese regelmäßig als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern Sie mehr als 450,00 EUR betragen. Hinweise zum Hinzuverdienst finden Sie auch in Ihrem Rentenbescheid.