Hallo Drowster,
Hintergrund der Fragestellung ist einfach die, dass man klären möchte, ob neben den Arbeitsjahren (zusätzlich!!) auch die Hochschulausbildung als Rentenzeit vorgemerkt werden kann. Dies ist immer dann möglich, wenn das Studium Zeit und Arbeitskraft, im Verh. zum ausgeübten Job, überwiegend in Anspruch genommen hat.
Rentenrechtlich würde dann keine reine Beitragszeit, sondern eine sog. beitragsgeminderte Zeit vorliegen.
Wie diese Zeiten im Rentenfall zu bewerten sind, hängt von der späteren Rechtslage ab.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Es geht mir eher darum zu verstehen, warum sich das Studium (positiv o. negativ) auf die Rentenberechnung auswirken kann. In den alten Rentenbescheiden wurde diese Ausbildung (zumindest meines Wissens) noch nicht berücksichtigt.
Viele Grüße.
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