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Experten-Antwort

Studium und Arbeit

von Drowster29.11.2019 | 13:34
106 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit ein Schreiben der Deutschen Renteversicherung erhalten; hier ging es um Klärung von Anrechnungszeiten während meiner Ausbildung. Nach Einreichung der Unterlagen kam nun ein zweites Schreiben: für einen Zeitraum von 4 Jahren, in dem ich sowohl studiert habe, als auch gearbeitet habe (kein 450,- € Minijob, es wurde voll in die Rentenversicherung einbezahlt). Hier möchte die Deutsche Rentenversicherung nun wissen, ob die Arbeit oder die Hochschulausbildung mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Wie würde sich nun welche Antwort auf die Rente auswirken? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2019 | 08:29

Hallo Drowster,

Hintergrund der Fragestellung ist einfach die, dass man klären möchte, ob neben den Arbeitsjahren (zusätzlich!!) auch die Hochschulausbildung als Rentenzeit vorgemerkt werden kann. Dies ist immer dann möglich, wenn das Studium Zeit und Arbeitskraft, im Verh. zum ausgeübten Job, überwiegend in Anspruch genommen hat.

Rentenrechtlich würde dann keine reine Beitragszeit, sondern eine sog. beitragsgeminderte Zeit vorliegen.

Wie diese Zeiten im Rentenfall zu bewerten sind, hängt von der späteren Rechtslage ab.

4 Antworten

rosebudam 29.11.2019 | 14:22
Sie sollten die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Niemand kann heute perspektivisch einschätzen, wie sich die parallele Anrechnung von Beitrags-/Anrechnungszeiten bei einem späteren Leistungsbezug auswirken wird. Abhängig von Ihren weiteren rentenrechtlichen Zeiten und rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdiensten kann es sich gar nicht oder positiv oder negativ auswirken.
Berateram 29.11.2019 | 16:27
Beantworten Sie einfach die Frage wahrheitsgemäß. Ob sich dieses bei Rentenbeginn positiv oder negativ auswirkt, darf hier keine Rolle spielen. Es ist schließlich kein Wunschkonzert!
Drowsteram 29.11.2019 | 17:02
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Es geht mir eher darum zu verstehen, warum sich das Studium (positiv o. negativ) auf die Rentenberechnung auswirken kann. In den alten Rentenbescheiden wurde diese Ausbildung (zumindest meines Wissens) noch nicht berücksichtigt. Viele Grüße.
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