Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Studium und EU Rente

von aconita22.06.2011 | 19:03
2113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Es gab schon mal einen Beitrag zu diesem Thema, aber ich möchte trotzdem nochmals expliziet fragen, gibt es irgendwo einen Paragraphen oder eine Gesetzesregelung dazu, dass dies möglich ist? Ich möchte gerne Studieren, beziehe aber EU Rente. Das Studium soll auch dazu dienen ggf. wieder arbeitsfähig zu werden, das wäre mein Ziel, ich möcht auf Dauer keine Rente haben, aber voll erwerbsfähig zu sein, das traue ich mir momentan noch nicht zu. Vielen dank für die Antwort aconita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine EM-RT wird nur erteilt, wenn man die Hinzuverdienstgrenze einhält.

Hinzuverdienst i. S. v. § 96a SGB 6 sind:

· Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit,

· Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit,

· vergleichbares Einkommen und

· Sozialleistungen (Entgeltersatzleistungen i. S. d. § 96a Abs. 3 und 4 SGB 6).

Im Umkehrschluss dazu ist; alles andere, also auch Studium kann man machen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-_-am 22.06.2011 | 19:52
Kein Problem. Natürlich dürfen Sie studieren. Es besteht nicht einmal eine Pflicht, das der Deutschen Rentenversicherung anzuzeigen!
aconitaam 22.06.2011 | 22:52
danke Aber nachlesen, so offiziell kann man das nicht oder?
Sozialrechtleram 23.06.2011 | 02:00
Nicht alles ist in Deutschland geregelt. Das Einzige, was Sie als Rentnerin nur in begrenztem Maße dürfen, ist arbeiten. Ein Studium ist jedoch keine Arbeit. Wenn Sie also eine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie sich einschreiben und studieren. Da Sie als Rentnerin auch schwerbehindert sind (Ausweis und Anerkennung beantragen), gelten an vielen Hochschulen für Sie Erleichterungen in den Prüfungsordnungen, was die Gesamtstudienzeit betrifft. Sie haben keine Pflicht, die Aufnahme eines Studiums der DRV mitzuteilen, es sei denn, sie werden durch das Studium wieder voll erwerbsfähig. Aber das wird ja erst mit Erhalt der Bachelor- oder Masterurkunde der Fall sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026