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Studium und Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Myri27.08.2010 | 12:31
3423 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung studieren oder würde die Rente aberkannt? Daß ein Studium ein Indiz dafür ist, daß ich nicht erwerbsunfähig bin, ich mal wieder zum Amtsarzt müßte, macht mir keine Sorgen. Ein Automatismus, studiert ist also erwerbsfähig, würde mein Vorhaben aber unmöglich machen. bye Myri

8 Antworten

Arnoldam 27.08.2010 | 14:06
Natürlich können Sie ohne Probleme während einer EM-Rente auch ein Studium aufnehmen und dies ist auch rentenunschädlich. Sie müssen dies noch nicht mal der RV melden. Sollten Sie während des Studiums einen EM-Verlängerungsantrag stellen und dann zu einem Gutachter müssen, könnte dieser natürlich im Einzelfall entsprechende Schlüsse aus der Art und dem Umfang ihres Studiums hinsichtlich einer weiteren Berentung ziehen und dies auch in seine Beurteilung über ihrer weitere Erwerbsminderung mit einfliessen lassen. Aber grundsätzlich steht erstmal einem Studium nichts im Wege, wobei eben ein kleines Restrisiko der Nagativauslegung wie oben beschrieben bleibt...
dirkam 27.08.2010 | 15:12
Das ist ein Widerspruch in sich! Denn: Wer die körperlichen und geistigen Belastungen eines Studiums verkraftet, der kann auch arbeiten gehen. Erstaunlich, wer sich so alles für erwerbsunfähig hält!
Myriam 28.08.2010 | 16:27
Danke für die Auskunft. Das "Restrisiko" macht mir keine Sorgen. Nur eine gesetzliche Unterstellung der Erwerbsfähigkeit wäre ein Problem gewesen. bye Myri
Stefannnnam 27.08.2010 | 20:42
Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
Dr. Schmittam 28.08.2010 | 08:57
Zitat von Stefannnn anzeigenausblenden
Das ist ein Widerspruch in sich! Denn: Wer die körperlichen und geistigen Belastungen eines Studiums verkraftet, der kann auch arbeiten gehen. Erstaunlich, wer sich so alles für erwerbsunfähig hält!
Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Stefannnnam 28.08.2010 | 17:53
Zitat von Dr. Schmitt anzeigenausblenden
Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Mich erstaunt es immer wieder dass mir gefährliches Halbwissen unterstellt wird, ohne zu sagen welche meiner Aussagen denn falsch sein sollte. Ich bin gerne bereit dazuzulernen, wüsste aber schon gerne mit was Sie nicht einverstanden sind .
Sozialrechtleram 28.08.2010 | 23:05
Zitat von Dr. Schmitt anzeigenausblenden
Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Ihnen ist im Ergebnis zuzustimmn, denn wie und wo jemand seine verbleibende Lebenszeit verbringt, ob vorm Fernseher oder im Hörsaal hat den RV-Träger nicht interessieren. Studierfähigkeit = Aufnahme und Verabeitung von nicht bekannten Informationen unterscheidet sich nun einmal von Arbeit = Verarbeitung von Informationen und Ablieferung eines Ergebnisses innerhalb enger Zeitschranken. Allerddings kann ein Studienabschluß die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, wenn die körperlichen oder seelischen Belastungen, die zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, durch ein neues Arbeitsumfeld weitgehend beseitigt wurden. Sowas zu verbieten wäre kontraproduktiv zum Gedanken der Solidargemeinschaft. Eigeninitiative war schon immer besser und erfolgreicher als bürokratische Verordnungen nach Aktenlage und unfähigem Entscheider.
Stefannnam 29.08.2010 | 14:22
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Sozialrechtler schrieb

Welche körperlichen Belastungen ?

Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann.

Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist .

Beispiele:

Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" .

Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so .

Also nicht so pauschal urteilen.

Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.

[/quote]

@Stefannn

Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...

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Ihnen ist im Ergebnis zuzustimmn, denn wie und wo jemand seine verbleibende Lebenszeit verbringt, ob vorm Fernseher oder im Hörsaal hat den RV-Träger nicht interessieren. Studierfähigkeit = Aufnahme und Verabeitung von nicht bekannten Informationen unterscheidet sich nun einmal von Arbeit = Verarbeitung von Informationen und Ablieferung eines Ergebnisses innerhalb enger Zeitschranken.

Allerddings kann ein Studienabschluß die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, wenn die körperlichen oder seelischen Belastungen, die zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, durch ein neues Arbeitsumfeld weitgehend beseitigt wurden.

Sowas zu verbieten wäre kontraproduktiv zum Gedanken der Solidargemeinschaft. Eigeninitiative war schon immer besser und erfolgreicher als bürokratische Verordnungen nach Aktenlage und unfähigem Entscheider.

Das ist ein Widerspruch in sich! Denn: Wer die körperlichen und geistigen Belastungen eines Studiums verkraftet, der kann auch arbeiten gehen. Erstaunlich, wer sich so alles für erwerbsunfähig hält!
Welche körperlichen Belastungen ? Der große Unterschied zwischen Studium und Beschäftigung ist jedoch, dass man seine Zeit bei einem Studium freier einteilen kann und auch mal 2 Tage nicht kommen kann. Ich würde eher sagen, je nach Krankheit könnte es sich aufdrängen dass eine Besserung eingetreten ist . Beispiele: Bekommt jemand Rente weil er Panikzustände hatte sobald mehr als eine Person anwesend war, der macht sich natürlich mit einem Studium an einer Uni "verdächtig" . Bekommt jemand Rente weil er im Rollstuhl sitzt und sich nicht mehr bewegen kann der kann schon anfangen zu studieren, es gibt ja sogar Studenten die während ihres Studiums einen Zivi an ihrer seite haben weil Sie nicht allein aufs Klo können und so . Also nicht so pauschal urteilen. Im übrigen wird die Rentenversicherung i.d.R. nicht davon erfahren wenn jemand anfängt zu studieren, denn eine Verpflichtung dies zu melden besteht nicht.
@Stefannn Ihr gefährliches Halbwissen erstaunt immer wieder...
Ihnen ist im Ergebnis zuzustimmn, denn wie und wo jemand seine verbleibende Lebenszeit verbringt, ob vorm Fernseher oder im Hörsaal hat den RV-Träger nicht interessieren. Studierfähigkeit = Aufnahme und Verabeitung von nicht bekannten Informationen unterscheidet sich nun einmal von Arbeit = Verarbeitung von Informationen und Ablieferung eines Ergebnisses innerhalb enger Zeitschranken. Allerddings kann ein Studienabschluß die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, wenn die körperlichen oder seelischen Belastungen, die zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben, durch ein neues Arbeitsumfeld weitgehend beseitigt wurden. Sowas zu verbieten wäre kontraproduktiv zum Gedanken der Solidargemeinschaft. Eigeninitiative war schon immer besser und erfolgreicher als bürokratische Verordnungen nach Aktenlage und unfähigem Entscheider.
Ich stimme ebenfalls zu . Der RV-Träger sollte in einem solchen Fall meiner Meinung nach zunächst nicht reagieren und abwarten bis das Studium abgeschlossen ist. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann dann eine Überprüfung (mit neuer Begutachtung) erfolgen.
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