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Experten-Antwort

Studium und volle Erwerbsminderungsrente EMR

von Cedavra13.03.2019 | 16:20
208 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, das Thema wurde hier im Forum schon öfter diskutiert, im Wesentlichen war die Aussage: "Sie dürfen neben einer vollen Erwerbsminderungsrente studieren und müssen es nicht mal angeben" Nun hatte ich diese Frage bei einem Anwalt für Sozialrecht auch mal angesprochen, seine Aussage war, dass geht so nicht. Zunächst gäbe es eine Mitteilungspflich auch beim Studium und dann würde das Studium mit 50% einer normalen Arbeit gleichgesetzt, dies würde einem Arbeitsumfang von 20 Stunden / Woche entsprechen, und dabei läge man mit 4 Stunden täglich über der 3 Stunden Grenze. Würde man wirklich die Aufnahme eines Studiums versuchen wollen, dann müsste man einen speziellen Vertrag mit dem Bildungsträger abschliessen und könnte dann evtl. Teilzeit studieren wenn die DRV dem so zustimmt. Ich bin durch das Lesen des Forums hier erst wieder auf den Gedanken gekommen evtl. wieder mit dem Studieren anzufangen bzw. das begonnene fortzusetzen, einen Master nachzuholen usw. oder mit Hilfe eines Studienabschlusses einen Nieschenarbeitsplatz selbst zu erschaffen der meinen Gesundheitlichen Einschränkungen entgegen käme (psychisch) und ich so mittelfristig ggf. nicht mehr auf die Erwerbsminderungsrente in Ihrer vollen oder halben Höhe angewiesen wäre. Nur bin ich jetzt über die unterschiedlichen Aussagen verunsichert. Gibt es hier im Forum vielleicht jemand der selbst Erfahrungen gemacht hat oder kann einer der Experten vielleicht die aktuelle Rechtslage kurz darstellen? Vielleicht hat sich im Laufe der Zeit auch viel verändert. Vielen Dank im Voraus Cedavra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2019 | 12:54

Hallo Cedavra,

den Ausführungen von DRV und W*lfgang schließen wir uns an.

3 Antworten

DRVam 13.03.2019 | 17:02
Machen Sie es sich einfach und auch rechtssicher! Teilen Sie Ihrem zuständigen Rententräger Ihre Studienabsichten mit und bitten um eine Entscheidung bezüglich der Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente. Alle anderen Vorschläge und Meinungen hier im Forum bieten Ihnen keine rechtliche und verbindliche Sicherheit!
W*lfgangam 13.03.2019 | 20:32
Hallo Cedavra, bitten Sie ihren Anwalt doch einfach, verlässliche Quellen - möglichst mit höchstrichterlichen Grundlagen - für diese Aussagen zu nennen, dass eine schulische Ausbildung während einer EM-Rente einer Beschäftigung oder Tätigkeit *) gleichzusetzen ist, die den allgemein soz.-med. festgestellten Einschränkungen (kann nur noch unter 3 Std. tgl. eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben) gleichermaßen entgegen steht, wie eine _tatsächliche_ Beschäftigung/Tätigkeit *) mit Tätigkeit ist eine freiberufliche/selbständige Tätigkeit gemeint ...nicht eine 'Tätigkeit' als (Hochschul)Schüler ;-) > Zunächst gäbe es eine Mitteilungspflichtauch beim Studium ...ach? steht WO im Rentenbescheid/basierend auf den gesetzlichen Mitteilungspflichten??? Sie werden in diesem Zusammenhang lediglich auf Mitteilungspflichten bei (abhängiger) Beschäftigung oder (selbständiger) Tätigkeit stoßen. Gruß w. PS: auch Anwälte leben schon mal vom Hörensagen aus Rechtsbereichen, in denen Sie nicht qualifiziert sind - ob das nun ideal für die Mandanten ist? ;-) PPS: Sie können ihn gerne mit dieser/meiner 'Meinungsäußerung' zu Ihrer Anfrage hier konfrontieren - entweder wird er konkret UND belegbar rechtssicher ...oder Sie suchen sich in Rentenfragen einen neuen Anwalt, der sich damit wirklich auskennt :-)
Newsam 13.03.2019 | 22:24
Hallo, PPPS: Ich empfehle Ihnen auch einen sehr guten Anwalt mit Schwerpunkt Rente zu nehmen. Auch ich bin an den falschen geraden. Alles Gute.
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