Hallo Fano,
weltweit zurückgelegte Schul-, Fachschul- oder Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden durch die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt. Bitte weisen Sie zu diesem Zweck Beginn, Dauer und Abschluss dieser Zeiten nach. Sie können mit Ihren Unterlagen auch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vorsprechen.