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Experten-Antwort

Studium+Umschulung (Handwerk)

von DW21.08.2023 | 07:11
107 Ansichten
14 Antworten
Schönen guten Tag, zur Zeit arbeite ich in einer WfbM und bekomme eine unbefristete Rente. Hatte vor zwei Jahren einen Antrag auf Umschulung gestellt und es wurde abgelehnt, da wegen meinem Gesundheitszustand der Erfolg in Frage gestellt wurde. Wäre es Theoretisch möglich das ich bei der WfbM kündige und mich im Studiengang Energie- und Gebäudetechnik einschreibe. Aber dabei meine Rente während des Studium nicht verliere. Da ich nicht mehr Bafög berechtigt bin. Nach erfolgreichem Studium würde ich gerne eine Umschulung genehmigt bekommen zum Elektroniker *in Energie und Gebäudetechnik. So hätte ich in sechs Jahren auch nicht mehr den Status "Erwerbsminderung auf Dauer". Wäre es möglich? Also rein theoretisch?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2023 | 09:05

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend beantwortet werden.

 

Nach Ihren eigenen Angaben beziehen Sie eine unbefristete Rente. Diese wird auf Grund des festgestellten Leistungsvermögens gezahlt werden.

 

Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, ein Studium aufzunehmen. Sie sollten aber vorher das Gespräch mit Ihren behandelnden Ärztinnen / Ärzten und / oder Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern in der WfbM suchen und um deren Einschätzung bitten. Ob das Leistungsvermögen durch Aufnahme eines Studiums anders beurteilt werden wird, kann an dieser Stelle nicht prognostiziert werden. Es empfiehlt sich ggf. eine schriftliche Anfrage an den Rentenversicherungsträger.

 

Nach einem erfolgreichen Studium dürfte man in der Lage sein, einen entsprechenden, geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Eine Umschulung wäre dann wohl nicht - mehr - angezeigt. Das läßt sich aber an dieser Stelle nicht verbindlich festlegen.

 

Bitte nehmen Sie zunächst auch die Beratungsangebote der RV vor Ort wahr.

13 Antworten

verwundertam 21.08.2023 | 09:08
1. Niemand zwingt Sie in die WfbM. Sie können da jederzeit aufhören bzw. kündigen. 2. Die Aufnahme eines Studiums ist nicht rentenschädlich. 3. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nur noch unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Diese gesundheitliche Problematik lässt sich weder durch ein Studium noch durch eine Umschulung beseitigen. Übrigens: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mehr als 3 Stunden arbeiten können, sind sie verpflichtet, das der DRV zu sagen.
Voraussetzungenam 21.08.2023 | 09:20
Voraussetzung für eine LTA (also Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - die Umschulung ist eine mögliche Maßnahme aus dem LTA-Katalog) ist, dass die Erwerbstätigkeit/-fähigkeit gefährdet ist und eine Eingliederung in Arbeit sonst nicht stattfinden kann (um es mal stark runterzubrechen). Ich frage mich, ob die Umschulung im Handwerk nach einem erfolgten Studium noch notwendig ist. Aber das müsste dann zu dem Zeitpunkt entschieden werden. Und die EMR wäre damit erstmal aufgehoben. Wenn dann erneut eine Erwerbsminderung eintritt, muss das Antragsverfahren neu in die Wege geleitet werden. Und dann müssten die Voraussetzungen geprüft werden. Aber das kann hier im Forum schlecht überblickt und beantwortet werden, da viele Faktoren einen Einfluss haben. Eine individuelle Beratung durch die DRV wäre wahrscheinlich zielführender als dieses anonyme Forum.
Schadeam 21.08.2023 | 09:27
Voraussetzungen schrieb

Voraussetzung für eine LTA (also Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - die Umschulung ist eine mögliche Maßnahme aus dem LTA-Katalog) ist, dass die Erwerbstätigkeit/-fähigkeit gefährdet ist und eine Eingliederung in Arbeit sonst nicht stattfinden kann (um es mal stark runterzubrechen).

Ich frage mich, ob die Umschulung im Handwerk nach einem erfolgten Studium noch notwendig ist. Aber das müsste dann zu dem Zeitpunkt entschieden werden.

Und die EMR wäre damit erstmal aufgehoben. Wenn dann erneut eine Erwerbsminderung eintritt, muss das Antragsverfahren neu in die Wege geleitet werden. Und dann müssten die Voraussetzungen geprüft werden. Aber das kann hier im Forum schlecht überblickt und beantwortet werden, da viele Faktoren einen Einfluss haben.

Eine individuelle Beratung durch die DRV wäre wahrscheinlich zielführender als dieses anonyme Forum.

ja, die individuelle Beratung ist in aller Regel zielführender. Aber in diesem Fall? Was soll ein Berater anderes sagen als "schaun wir mal was dann ist" wenn jemand wissen will wie es nach einem Studium so weitergehen könnte. Studieren darf der Fragesteller, das ist keinem EM Rentner verboten und er muss das Studium auch nicht bei der DRV melden. Ob er aber - wenn er das Studium ernsthaft betrieben hat und (in 3 oder mehr Jahren) auch abgeschlossen hat - nach Abschluss noch als erwerbsgemindert gesehen wird oder dann gar ne Chance auf eine Umschulung hat, wird kein Berater im Vorfeld sagen können. Da sollte der liebe Fragesteller einen Schritt nach dem anderen gehen.
DWam 21.08.2023 | 10:14
verwundert schrieb

1. Niemand zwingt Sie in die WfbM. Sie können da jederzeit aufhören bzw. kündigen.

2. Die Aufnahme eines Studiums ist nicht rentenschädlich.

3. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nur noch unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Diese gesundheitliche Problematik lässt sich weder durch ein Studium noch durch eine Umschulung beseitigen.

Übrigens: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mehr als 3 Stunden arbeiten können, sind sie verpflichtet, das der DRV zu sagen.

Vor zwei Jahren hat die Rente eine Umschulung abgelehnt, da sie davon ausgeht das es kein Erfolg gibt. Wenn die Rente wegfallen sollte, egal da ich eh aufstocken muss. Nur als Student würde ich mein Geld bekommen wenn für Rente wegfallen würde. Als Stundent habe ich mehr Freizeit als bei einer Umschulung. Ich denke das führt eher zum Erfolg. Und wenn die Rente nach erfolgreichem Studium nicht wegfallen sollte habe ich ein Anrecht auf eine Umschulung. Und wenn Erfolgserlebnis wird mit Sicherheit dazu beitragen daß ich dir Ausbildung schaffe
verwundertam 21.08.2023 | 10:29
"Und wenn die Rente nach erfolgreichem Studium nicht wegfallen sollte habe ich ein Anrecht auf eine Umschulung." Und wie kommen Sie da drauf? Wie ich bereits geschrieben habe, ein Studium und/oder Umschulung führt nicht dazu, dass Sie automatisch nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Selbst wenn in Ihrem Fall plötzlich keine Erwerbsminderung mehr vorliegen würde, einen Anspruch (!) auf Umschulung haben Sie noch immer nicht. Zum einen stellt sich dann die Frage, ob Sie nicht wieder in Ihrem alten Beruf arbeiten könnten (gesundheitlich gesehen). Und dann könnte die DRV auf die Idee kommen, Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der Ihrem Studiumabschluss entspricht, zu unterstützen.
dwam 21.08.2023 | 10:33
verwundert schrieb

"Und wenn die Rente nach erfolgreichem Studium nicht wegfallen sollte habe ich ein Anrecht auf eine Umschulung."

Und wie kommen Sie da drauf?

Wie ich bereits geschrieben habe, ein Studium und/oder Umschulung führt nicht dazu, dass Sie automatisch nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Selbst wenn in Ihrem Fall plötzlich keine Erwerbsminderung mehr vorliegen würde, einen Anspruch (!) auf Umschulung haben Sie noch immer nicht. Zum einen stellt sich dann die Frage, ob Sie nicht wieder in Ihrem alten Beruf arbeiten könnten (gesundheitlich gesehen). Und dann könnte die DRV auf die Idee kommen, Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der Ihrem Studiumabschluss entspricht, zu unterstützen.

Mein alter Beruf ist Elektriker, bin aber schon 15 Jahre raus und dann gilt man als ungelernt. Deswegen brauche ich eine neue Lehre und einen Betrieb der mich annimmt Hatte in der Werkstatt auch schon einige Außenarbeitsplätze wo ich mich nicht halten konnte. Vor zwei Jahren habe ich einen Antrag auf Umschulung gestellt, aber das hat für Rente abgelehnt, da sie kein Erfolg sieht. Angeblich bin ich nicht gesundheitlich Fit. Kennen sie einen Elektriker der mich ausbilden kann?
Schadeam 21.08.2023 | 11:35
Wenn ich den Fachkräftemangel im Handwerk sehe, glaube ich nicht dass ein Elektriker-Betrieb einen ausgelernten Gesellen deshalb nicht einstellt, weil er seit Jahren nicht mehr im Beruf gearbeitet hat. Da wäre ggfls eine Einarbeitung erforderlich, aber ne Lampe anschließen verlernt man ebensowenig wie Fahrrad fahren.....die Grundkenntnisse sollte doch vorhanden sein. Ich denke eher, dass das Problem darin besteht dass Sie nicht belastbar für den Arbeitsmarkt angesehen werden und wenn das so ist, macht auch eine Umschulung keinen Sinn. Aber all das können wir im Forum ohnehin nicht klären. Klappern Sie doch einfach mal die Fachbetriebe in Ihrer Umgebung ab und stellen sich vor. Vielleicht stellt einer Sie ein.
Geraldam 21.08.2023 | 11:49
ExundHop schrieb

Man gilt nicht als ungelernt, nur weil man 15 Jahre aus dem Beruf ist. Das würde ja bedeuten, dass alle Renter plötzlich irgendwann keine Berufs- oder Studien-Abschlüsse mehr haben.

Doch, gilt man. In der Praxis wird sogar bereits nach einem Zeitraum von 4 Jahren von Berufsentfremdung gesprochen. Da wissen Sie, wie das nach 15 Jahren beurteilt wird! Nicht zuletzt erfolgt bei Einstufungen was man noch arbeiten könnte und nicht was man Anno Tobak einmal gelernt hat. Zwar verlernt man vielleicht einiges nicht, aber die Wirtschaftswelt hat sich in all den Jahren auch weiter gedreht und da scheint es durchaus fraglich, ob die einst erworbenen Kenntnisse noch zeitgemäß sind.
verwundertam 21.08.2023 | 12:51
"Hatte in der Werkstatt auch schon einige Außenarbeitsplätze wo ich mich nicht halten konnte." Das freut mich für Sie. Allerdings sind die Erwartungen, die man gegenüber einem Kollegen aus der WfbM hat etwas anders als die an einen direkt im Betrieb angestellten. Von daher empfehle ich Ihnen, als ersten Schritt mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten zu besprechen, wie die Ihre Zukunftspläne aus medizinischer sicht beurteilen.
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