Hallo herbertlein,
bei einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt ist grundsätzlich die über die Rentenversicherung geförderte stufenweise Wiedereingliederung beendet. Sofern noch nicht geschehen informieren Sie bitte Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die erforderliche Krankenhausbehandlung.
Wegen eines eventuellen Krankengeldanspruches wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Erst nach beendeter Krankenhausbehandlung kann über eine erneute stufenweise Wiedereingliederung entschieden werden. Falls Ihr behandelnder Arzt aufgrund des festgestellten Leistungsvermögens eine Wiedereingliederungsmaßnahme für sinnvoll und erforderlich hält wird er einen entsprechenden Eingliederungsplan erstellen und Ihrer Krankenkasse zur Entscheidung zuleiten.