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Experten-Antwort

Stufenweise Wiedereingliderung

von Dani18.07.2023 | 15:11
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen, eine Frage. Ich sollte mit SWE über DRV versuchen, aber im meinen Betrieb sind 7 Tage Betriebsferien eingeplant. Was ist zu beachten? Bekomme ich während Betriebsurlaub ganz normal Übergangsgeld? Was wäre, wenn ab ersten Tag der Stufenweise Wiedereingliderung mein Betrieb zu wird, muss man Stufenplan ändern? Muss man DVR über Betriebsurlaub informieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dani,

 

während der stufenweisen Wiedereingliederung kann es zu betriebsbedingten tage- beziehungsweise wochenweisen Betriebsschließungen kommen, während derer die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung nicht möglich ist.

Hierzu können beispielsweise gehören

·         Betriebs-/Werksferien,

·         Schulferien bei Lehrern,

·         saisonal bedingte tage- beziehungsweise wochenweise Einstellung der Geschäftstätigkeit,

-        Kurzarbeit

Die stufenweise Wiedereingliederung kann bei betriebsbedingten Unterbrechungen bis zu 7 Tage unterbrochen werden. In Ausnahmefällen kann die 7-Tage-Frist aufgrund „besonders gelagerter Feiertage“ (zum Beispiel Jahreswechsel) überschritten werden, wenn die Wiedereingliederung noch erfolgreich beendet werden kann und das Ende absehbar bleibt. Für die Zeit der Unterbrechung ist das Übergangsgeld durchgehend weiterzuzahlen ( 71 SGB IX)

Hinsichtlich weiterer Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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