Sollte bei Ihnen aus dem Umdeutungsschreiben schon hervorgehen, dass die Erwerbsminderung vorliegt, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Ihre Krankenkasse eine stufenweise Wiedereingliederung bezahlt. Im Zweifelsfall erhalten Sie rückwirkend Erwerbsminderungsrente und haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und somit auch nicht auf die Kostenübernahme der Wiedereingliederung. Der Rentenbezug bedeutet doch nicht, dass Sie völlig aus dem Erwerbsleben herausgedrängt werden. Entweder Sie bewegen sich innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und bekommen die volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente, oder Sie steigen wieder voll ins Erwerbsleben ein und verzichten auf die Rente. Sehen Sie den Rentenbezug nicht zu negativ und warten Sie erst einmal die Entscheidung vom Rententräger ab. Danach können Sie mit dem Arbeitgeber über eine weitergehende Beschäftigung reden.