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Experten-Antwort

stufenweiser Wiedereinstieg während der Rentenantrag läuft

von Judith03.12.2016 | 14:33
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin 61 Jahre alt und wegen einer Depression nun 8 Monate krank geschrieben. Aus der Reha vor 3 Monaten als krank entlassen worden. Und weil mein Rehaantrag als Rentenantrag umgedeutet wurde, hat mich KK aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen. Das hab ich nun getan. Seit meiner Reha bin ich in psychologischer Behandlung und fühle mich nun wieder arbeitsfähig. Habe vor einigen Wochen den stufenweisen Wiedereinstieg mit meinem Arbeitgeber vereinbart, meine Ärtztin hat auch ihre Unterschrift dazu gegeben, und will ihn Anfang nächsten Jahres beginnen. Was ist zu tun wenn nun vorher schon der Rentenantrag bewilligt wird? Ich will ja wieder arbeiten...und bin mir sicher dass der Wiedereinstieg klappt. Kann man mich einfach so ohne meine Einwilligung in Rente schicken???

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollte bei Ihnen aus dem Umdeutungsschreiben schon hervorgehen, dass die Erwerbsminderung vorliegt, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Ihre Krankenkasse eine stufenweise Wiedereingliederung bezahlt. Im Zweifelsfall erhalten Sie rückwirkend Erwerbsminderungsrente und haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und somit auch nicht auf die Kostenübernahme der Wiedereingliederung. Der Rentenbezug bedeutet doch nicht, dass Sie völlig aus dem Erwerbsleben herausgedrängt werden. Entweder Sie bewegen sich innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und bekommen die volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente, oder Sie steigen wieder voll ins Erwerbsleben ein und verzichten auf die Rente. Sehen Sie den Rentenbezug nicht zu negativ und warten Sie erst einmal die Entscheidung vom Rententräger ab. Danach können Sie mit dem Arbeitgeber über eine weitergehende Beschäftigung reden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Option trotz bewilligter Erwerbsminderungsrente wieder in den Beruf einzusteigen bleibt Ihnen doch offen! Die eingeschränkte Disposition bedeutet doch nur, dass Ihnen der weitere Bezug vom Krankengeld verwehrt wird, wenn die Erwerbsminderung vorliegt.

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18 Antworten

der anderenam 03.12.2016 | 14:59
Ohne Ihre Einwilligung? Nein. Sie haben einen Rentenantrag gestellt, ich würde das schon als Einwilligung werten.... Aus meiner Sicht sind noch einige Fragen offen: Hat die Kasse der Wiedereingliederung zugestimmt? Ihre Ärztin bewertet den Wiedereinstieg positiv, was sagt die Psychologin dazu? Ist eine Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber im Falle einer Rentenbewilligung noch möglich? Und: wenn die Rente bewilligt wird, können Sie grundsätzlich trotzdem arbeiten, das Einkommen wird auf die Rente angerechnet. Nur Krankengeld gibt es dann halt nicht mehr (vermutlich auch keine Wiedereingliederung).
Juditham 03.12.2016 | 15:17
ich habe den Antrag auf Verlangen der KK gestellt, sie weiß dass ich wiedereinsteigen möchte, habe jedoch kein ok von ihr, weil sie schriftliche Stellungnahmen von meiner Ärtztin oder meinem Neurologen haben möchte. Meine Ärtztin hat den Antrag zum Wiedereinstieg unterschreiben mein Arbeitgeber auch. Mein Neurologe hat mir gesagt dass es keiner besonderen schriftlichen Stellungnahmen bedarf für die KK....ich kann ja meine Psychologin fragen ob sie das übernehmen würde, sie hat mir ja auch rausgeholfen aus der Depression....ich weiß dass ich auf jeden Fall als Aushilfskraft dort arbeiten könnte im Bereich Kita werden immer solche Kräfte gesucht....mir geht es erstens darum dass ich mich wieder leistungsfähig fühle und zweitens wird es so sein dass ich ohne HInzuverdienst irgendwann in die Alterarmut gehen würde.
Herz1952am 03.12.2016 | 20:31
Hallo Judith, wie lange haben Sie denn vor dem Rentenantrag gearbeitet und wie lange können Sie nach der Wiedereingliederung arbeiten ? Sie schrieben, dass Sie als Aushilfskraft wieder arbeiten könnten. Dies lege ich jetzt mal so aus, dass Sie doch nicht "ganztags" bzw. die vollen Stunden vor der Wiedereingliederung arbeiten könnten. In diesem Fall wäre zu raten, die Rente anzuerkennen, und im Rahmen des 450 Euro-Gesetzes zu arbeiten. Dann würde die Rente nicht gekürzt. Ginge es mal einen Monat darüber hinaus, würde die Rente für diesen Monat gekürzt. Ich würde Ihnen raten, ein persönliches Gespräch mit der örtlichen Rentenberatung der RV zu führen, dann erhalten Sie genauere Auskünfte was für Sie wohl finanziell und gesundheitlich am besten besten wäre.
Herz1952am 03.12.2016 | 20:36
Die Krankenkasse zahlt allerdings nur bei stufenweiser Eingliederung in die volle vorherige Arbeitszeit. Wahrscheinlich wartet Sie deshalb die Entscheidung noch ab.
Juditham 03.12.2016 | 23:29
ich war vor meiner Krankschreibung auf Teilzeit beschäftigt mit 27,5 Std.. Und vermute dass ich diese Stundenzahl wieder arbeiten kann. Und zur örtlichen Rentenberatung/VDK kann ich nur sagen, dort habe ich bisher noch keine wirklichen Infos bekommen, ich höre immer nur, sie wüßten auch nicht, die einzige INfo die ich bekam war die dass ich ja Einspruch einlegen könnte wenn ich mit Rente nicht einverstanden wäre...vielleicht sollte ich den Verein wechseln...dass ich auch der Grund warum ich hier nachfrage in der Hoffnung hier Infos zu bekommen.... Freundliche Grüße und danke für ihre bisherigen Infos:-)
schadeam 03.12.2016 | 23:43
Wenn Sie aufgefordert worden sind die Rente zu beantragen werden Sie wohl demnächst die Bewilligung erhalten. Dann ist die Krankenkasse außen vor und wird nicht mehr zahlen. Auch keine Eingliederung. Wenn Sie dann arbeiten wird je nach Verdienst die Rente gekürzt. Ob Ihr Arbeitgeber Sie als Rentner beschäftigt klären Sie mit dem Arbeitgeber. Klar dass Sie die in der Beratung nicht viel anderes gehört haben.
Juditham 04.12.2016 | 09:13
dann hilft also nur noch, einfach wieder anzufangen zu arbeiten, ohne den stufenweisen Wiedereinstieg.....
Juditham 04.12.2016 | 09:19
Juditham 04.12.2016 | 10:13
????
Schadeam 04.12.2016 | 13:29
Ja so ist es. Weiß eigentlich Ihre Ärztin (die die Wiedereingliederung unterschrieben hat) dass die DRV Ihren Reha Antrag umdeuten will und wohl davon ausgeht, dass Sie EM sind? Wenn die das gewusst hat hätte sie vorsichtig mit dieser Unterschrift sein sollen.......
Juditham 04.12.2016 | 13:43
ja sie weiß davon, habe ihr von meinen eingeschränkten Gestaltungsrecht erzählt und hat sie den Antrag zur stufenweise Wiedereingliederung trotzdem unterschrieben....nun gut dann gehts jetzt wieder los, danke für die eindeutige Antwort.-), dass war immer das was ich vermißt habe bei allen die der Sache eigentlich kundig sein wollten....und hätte mir den sanften Einstieg gewünscht....
****am 05.12.2016 | 09:51
Hallo Judith, sie können den RV-Träger ja auch darüber informieren, dass sich ihr Gesundheitszustand wieder gebessert hat und sie in ca. XX Wochen wieder arbeiten können, zumindest Versuchsweise in Teilzeit.
Juditham 05.12.2016 | 13:07
seit ich mit dieser Maßnahme des "eingeschränkten Gestaltungsrechtes" konfrontiert worden bin, hab ich Angst dass man mich in sozusagen in Rente zwingen kann...so hab ich es jedenfalls aus dem Ankündigungsschreiben rausgelesen. In einem anderen Anschreiben steht: "Dies schränkt ihr Recht ein, Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder ihren Antrag zurückzunehmen". Wenn ich also jetzt abwarte und den Rentenbescheid bekomme habe ich dann die Freiheit zu entscheiden ob ich ihn annehme oder wieder einsteigen möchte? Und angekündigt wurde dass nur die RV entscheidet ob der Reha umgedeutet werden wird.
Juditham 05.12.2016 | 13:15
Juditham 05.12.2016 | 13:13
das hab ich getan, der RV weiß bescheid dass ich Wiedereinstieg plane...die KK hat eingefordert den Rentenantrag zu stellen und da ich mit diesem eingeschränkte Gestaltungsrecht belegt worden bin war ich gezwungen zu handeln....
Juditham 05.12.2016 | 14:13
genau dass wollte ich wissen, vielen Dank:-))) dafür...genau dass wollte ich wissen und hab nun hier Antwort gefunden...konnte oder wollte mir bisher keiner sagen...ist schon merkwürdig...entweder ich hab mich unverständlich ausgedrückt oder...aber das ist jetzt egal...bin jedenfalls ziemlich erleichtert....
der anderenam 05.12.2016 | 21:29
Hallo Judith, schön, wenn Sie jetzt im Bilde sind! Dann müssen Sie ja nur noch mit dem Arbeitgeber klären, ob der Tarifvertrag eine Beschäftigung bei Erwerbsminderungsrente zulässt...und wenn ja, zu welchen Bedingungen.
Juditham 05.12.2016 | 22:00
ja das werde ich machen:-)
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