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Experten-Antwort

Stundenanzahl Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von LM14.02.2019 | 13:34
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5 Antworten

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Hallo, ich habe die DRV angeschrieben und gefragt,ob es im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente auch möglich ist, statt 3 Stunden täglich - 6 Tage zu je 1 Stunde oder 1 Tag zu je 5 Stunden zu arbeiten. Die Antwort fiel wie folgt aus "Die Verteilung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine Rolle,solange Sie nicht dauerhaft auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten und die wöchentliche Höchststundenzahl nicht überschreiten." Jetzt zu meiner Frage, bedeutet das,dass ich im Rahmen der 15 Stunden pro Woche auch 2 Tage zu je 5 Stunden arbeiten gehen könnte? Damit würde ich ja auf jeden Fall die tägliche Grenze von drei Stunden überschreiten oder sind diese nicht fix, wie ich bisher annahm. Vielen Dank & Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beurteilung, ob bei Aufnahme einer Beschäftigung volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine rein medizinische Beurteilung, die der zuständige Gutachterarzt der Rentenversicherung trifft. Eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit kann dabei allenfalls als Indiz im Rahmen der Beurteilung herangezogen werden. Dabei spielt nicht nur der zeitliche Umfang eine Rolle, sondern auch die Art und Schwere der Tätigkeit in Bezug auf die vorhandenen qualitativen Leistungseinschränkungen.

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4 Antworten

senf-dazuam 14.02.2019 | 13:39
Prinzipiell gilt "unter drei Stunden". Wenn Sie das mit der DRV klären und die 5 Stunden bedeuten, dass Sie an einer wenig genutzten Pforte sitzen und alle halbe Stunde mal einen Knopf drücken, mag das vielleicht gehen. Das ist aber eben auch von Fall zu Fall unterschiedlich, und wenn Sie dann noch auf Kosten der Restgesundheit arbeiten ... Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter und legen Sie den Fall dar, dann können Sie sicher sein, dass Ihnen keine Probleme daraus erwachsen.
Schorscham 14.02.2019 | 14:27
Das klingt so wie das Sprichwort: "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist." Ob tatsächlich auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird oder ob die Tätigkeit gesundheitlich unschädlich und somit zumutbar ist, entscheidet ggf. der sozialmedizinische Dienst der DRV anhand der dokumentierten Feststellungen. Wer ein starkes Nervenkostüm hat, kann ja mal das Arbeitszeitfenster voll ausreizen und abwarten wie die DRV darauf reagiert. Mir persönlich wäre das zu gefährlich. (Gesetzlich definiert sind übrigens bis zu UNTER drei Stunden täglich. Drei Stunden könnten theoretisch schon zu viel sein!) MfG
LMam 14.02.2019 | 14:30
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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