Die Beurteilung, ob bei Aufnahme einer Beschäftigung volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, ist eine rein medizinische Beurteilung, die der zuständige Gutachterarzt der Rentenversicherung trifft. Eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit kann dabei allenfalls als Indiz im Rahmen der Beurteilung herangezogen werden. Dabei spielt nicht nur der zeitliche Umfang eine Rolle, sondern auch die Art und Schwere der Tätigkeit in Bezug auf die vorhandenen qualitativen Leistungseinschränkungen.