Hallo George,
Sie haben geschrieben, dass bei Ihnen medizinische Gründe vorliegen. Das heißt, der Rentenversicherungsträger hat eingeschätzt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Nehmen Sie eine Tätigkeit von täglich über drei Stunden auf, kann es für den Rentenversicherungsträger ein Anlass sein, Ihr Leistungsvermögen zu prüfen. Allerdings wird dies in der Regel nur bei einer an fünf Tagen ausgeübten Vollzeittätigkeit erfolgen.
Die Rente wird als volle Rente gezahlt, solange Sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450,00 Euro einhalten. Ist Ihr Verdienst höher, wird nur noch eine Teilrente gezahlt.