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Experten-Antwort

Stundenanzahl Nebenjob bei voller EM-Rente

von George22.09.2016 | 23:07
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9 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe eine volle EM-Rente und möchte aus finanziellen Gründen einen Nebenjob (450.-) ausüben. Ich finde allerdings im Bezug auf die Arbeitszeit nur widersprüchliche Aussagen. Zum einen heißt es, drei Stunden täglich dürften nicht überschritten werden, dann bezieht es sich wieder auf eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 15 Stunden (ausgeübte Stunden pro Tag mehr oder minder egal, solange die 15 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden), dann wiederum heißt es, die Stundenregelung sei seit einiger Zeit entfallen; es gelte die Hinzuverdienstgrenze pro Monat. Gibt es dazu eine definitive Regelung? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo George,

Sie haben geschrieben, dass bei Ihnen medizinische Gründe vorliegen. Das heißt, der Rentenversicherungsträger hat eingeschätzt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Nehmen Sie eine Tätigkeit von täglich über drei Stunden auf, kann es für den Rentenversicherungsträger ein Anlass sein, Ihr Leistungsvermögen zu prüfen. Allerdings wird dies in der Regel nur bei einer an fünf Tagen ausgeübten Vollzeittätigkeit erfolgen.

Die Rente wird als volle Rente gezahlt, solange Sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450,00 Euro einhalten. Ist Ihr Verdienst höher, wird nur noch eine Teilrente gezahlt.

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8 Antworten

Georgeam 23.09.2016 | 10:07
Hallo, besten Dank für die schlüssige Rückantwort. Ja, bei mir liegen medizinische Gründe vor. Gut, das es die Möglichkeit zur freien Einteilung der Stundenanzahl gibt. Zumindest in meinem Kreis ist es schier unmöglich, einen Nebenerwerb unter 3h täglich zu finden. Zumeist sind es Stellen, die mehrmals pro Woche (2-3*) mit 4h zu besetzen wären. Ob ich diesen Zeitrahmen unter Berücksichtigung meiner Gesundheit schaffe, weiß ich nicht. Es ist ja nicht so, das ich aus "Spaß an der Freude" oder "weil es so schön bequem ist" EM-Rentner bin. Aber ich sollte und möchte es, schon alleine aus Gründen der Rückführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, versuchen. Besten Dank nochmals! Viele Grüße
Meilensteinam 23.09.2016 | 08:03
Zitat von George anzeigenausblenden
Hallo George, diese Regelung finden Sie in Ihrem Bescheid oder Sie können auf der Homepage von der DRV dies nachlesen. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dann heißt das, daß Ihr Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, daß Sie nur noch unter 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Und nicht auf die Idee kommen, ich könnte 2 x 7,5 Stunden arbeiten. Manche Personen hier im Forum verstehe ich nicht. Erst wollen Sie die volle EMR und dann auf einmal stellen Sie fest, daß das Geld nicht reicht. Ich bin voll erwerbsgemindert. Also kann ich auch nicht arbeiten gehen. So einfach ist das. Sicherlich bekommen Sie noch weitere Informationen dazu. Alles Gute. Gruß
Rentenprofiam 23.09.2016 | 09:37
Hallo, nur weil das medizinische Restleistungsvermögen bei unter 3 h pro Tag liegt, heißt dies nicht, dass Sie nicht (auf Kosten der Restgesundheit) mehr Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Wird Ihre volle EM-Rente jedoch nur gezahlt, weil der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt, dürfen Sie nicht mehr wie 15 h pro Woche auf eine 5 Tage Woche gerechnet arbeiten. Diese 15 h können Sie einteilen, wie es Ihnen beliebt. Aber Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR nicht überschreiten, ausnahme 2x pro Kalenderjahr. Sollte dies Geschehen kann die Rente in jedem Fall gekürzt werden.
Georgeam 23.09.2016 | 09:08
Hallo, vielen Dank für die Rückantwort. Es geht nicht darum, mehr als 3h arbeiten zu wollen, sondern das der Markt mit Stellen unter 3h täglich sehr dünn gesät ist. Wenn finanzielle Probleme, und dabei meine ich keine Luxusprobleme, dazu kommen, wird man sich sehr wohl überlegen müssen, was man tun kann und muß. Was spricht dagegen, die Stundenanzahl wenige Wochen pro Tag zu überschreiten, während an einigen Wochentagen überhaupt nicht gearbeitet wird? Es geht doch um den Passus "täglich". Es ist ja nicht dauerhaft. Danke.
Georgeam 23.09.2016 | 11:54
Hallo, vielen Dank für die Rückantwort. Natürlich ist es schlüssig und vollkommen richtig, wenn es bei einer dauerhaften Überschreitung einer gewissen Stundenanzahl pro Woche zu einer erneuten überprüfung kommt, da ja, wie sie selbst sagen, eine gesundheitliche Einschränkung in Frage gestellt ist (was im Endeffekt natürlich wünschenswert wäre) Besten Dank für die Information! Viele Grüße
Schorscham 23.09.2016 | 14:22
Es sollte "an vier Tagen" heißen. MfG
Schorscham 23.09.2016 | 14:15
Dass man unbesorgt an fünf Tagen einer Woche eine Vollzeittätigkeit ausüben darf, ohne eine Überprüfung zu provozieren, halte ich für eine ziemlich gewagte Aussage. Wer stets auf der sicheren Seite bleiben will, sollte grundsätzlich unter drei Stunden täglich bleiben, auch wenn man in der Theorie "auf Kosten seiner Restgesundheit" mehr arbeiten darf. Die Leute, die hier regelmäßig den Eindruck vermitteln, dass es auf ein paar Stunden mehr oder weniger nicht ankommt, vergessen regelmäßig darauf hinzuweisen, dass ggf. nachgewiesen werden muss, dass tatsächlich "auf Kosten der Restgesundheit" gearbeitet wird/wurde und dass dafür ein Attest des eigenen Hausarztes nicht ausreicht. Aber diese Tippgeber haben ja auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten, wenn die DRV Ärger macht...... MfG
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