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Experten-Antwort

Stundenreduktion während eines laufenden Erwerbsminderungsrentenverfahrens

von Margarete24.06.2019 | 08:17
112 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, vor ca 3 Monaten habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Derzeit arbeite ich halbtags. Nun habe ich bereits jetzt die Möglichkeit meine Arbeitszeit auf 40 % zu reduzieren . Das würde ich so gerne machen da ich mehr einfach gesundheitlich auch nicht mehr schaffe. Natürlich habe ich noch keinerlei Bescheid von der RV. Hätte ich dann überhaupt noch eine Chance ( bei Ablehnung / Wiederspruch / Neuantrag ) eine Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten ? Vielen Dank für Ihre Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2019 | 09:15

Guten Morgen Margarete,

für das Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung kommt es allein darauf an, dass Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch in einem zeitlichen Umfang von weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Für die Beurteilung eines Anspruchs ist es unerheblich, in welchem zeitlichen Umfang (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) Sie Ihre zuletzt verrichtete Tätigkeit ausgeübt haben bzw. aktuell ausüben. Demzufolge liegt wenn Sie aufgrund ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen zwar ihre bisherige Teilzeitbeschäftigung weiterhin uneingeschränkt ausüben können, ansonsten aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu einer Arbeitsleistung von mindestens 6 Stunden täglich nicht mehr in der Lage sind, teilweise Erwerbsminderung vor.

1 Antworten

Margareteam 24.06.2019 | 09:26
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort !
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