Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Margarete,
für das Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung kommt es allein darauf an, dass Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch in einem zeitlichen Umfang von weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Für die Beurteilung eines Anspruchs ist es unerheblich, in welchem zeitlichen Umfang (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) Sie Ihre zuletzt verrichtete Tätigkeit ausgeübt haben bzw. aktuell ausüben. Demzufolge liegt wenn Sie aufgrund ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen zwar ihre bisherige Teilzeitbeschäftigung weiterhin uneingeschränkt ausüben können, ansonsten aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu einer Arbeitsleistung von mindestens 6 Stunden täglich nicht mehr in der Lage sind, teilweise Erwerbsminderung vor.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.