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Experten-Antwort

Stundenzahl bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Rainer24.03.2024 | 19:07
144 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag! Ich habe eine Frage zur Stundenzahl beim Hinzuverdienst zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Auf den Seiten der DRV heißt es dazu "Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann." "Weniger als sechs Stunden" - Heißt das konkret, dass ein 30-Stunden-Vertrag bei einer 5-Tage-Woche bereits zuviel ist?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 10:52

Hallo Rainer,

teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihr Leistungsvermögen auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Wenn Sie bei einer 5-Tage-Woche 30 Stunden arbeiten, arbeiten Sie 6 Stunden täglich.  Eine teilweise Erwerbsminderung liegt dann grundsätzlich nicht mehr vor. Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Rentenversicherungsträger.

Beachten Sie auch, dass seit dem 01. Januar 2024 Bezieher einer Erwerbsminderungsrente  die Möglichkeit haben, zunächst zu erproben, ob eine Erwerbstätigkeit oberhalb des bisher festgestellten Leistungsvermögens wieder möglich ist. Für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Beginn der Ausübung der Beschäftigung besteht dann weiterhin Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. 

10 Antworten

EMam 24.03.2024 | 19:18
Da von unter 6 Stunden täglich die Rede ist, wäre es tatsächlich problematisch und man müsste den Entzug der teilweisen Erwerbsminderungsrente befürchten. Es gibt hier zahlreiche Beiträge in diesem Forum. Nutzen Sie die Suchfunktion (Lupe).
Renteam 24.03.2024 | 19:18
Ja 30 Stunden pro Woche sind zu viel. Da ist die EM Rente weg.
Najaam 24.03.2024 | 19:18
Genaugenommern ja. Aber man kann mit der Rentenversicherung auch reden. Bloß sollte man das VORHER klären.
Ultraam 25.03.2024 | 08:53
1. Rechtlich gesehen: Die Rente ist nicht zwangsläufig weg. Wenn Sie nach Einschätzung der RV aus gesundheitlichen Gründen keine 6 h täglich arbeiten können, es aber dennoch tun, dann arbeiten Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit. Die Rente bliebe erhalten. 2. Praktisch gesehen: Die Arbeitsaufnahme wird zu eine erneuten medizinischen Einschätzung führen. Kommt der medizinische Dienst dann zu dem Schluss, dass Sie 6 h arbeiten können, ist die Rente weg. Nummer 2 dürfte am wahrscheinlichsten sein.
Feliam 25.03.2024 | 10:48
Weshalb gibt es eine Arbeitsmarktrente wenn es doch genug Teilzeitarbeitsplätze gibt. Und weshalb ist es möglich, dass man nach Bewilligung der Arbeitsmarktrente dann plötzlich doch Teilzeit arbeitet ohne das es zu Kürzungen der Rente kommt. Wird hier nicht die Solidargemeinschaft betrogen?
Ihre Logikam 25.03.2024 | 13:55
Feli schrieb

Weshalb gibt es eine Arbeitsmarktrente wenn es doch genug Teilzeitarbeitsplätze gibt. Und weshalb ist es möglich, dass man nach Bewilligung der Arbeitsmarktrente dann plötzlich doch Teilzeit arbeitet ohne das es zu Kürzungen der Rente kommt. Wird hier nicht die Solidargemeinschaft betrogen?

Sind Leute wie Sie Betrüger? Stellen einen Antrag auf EM-Rente, bekommen keine, weil Sie nicht erwerbsgemindert sind! Nicht erwerbsgemindert sein, aber Rente wollen, Betrug!
Feliam 25.03.2024 | 15:42
Ihre Logik schrieb

Sind Leute wie Sie Betrüger? Stellen einen Antrag auf EM-Rente, bekommen keine, weil Sie nicht erwerbsgemindert sind! Nicht erwerbsgemindert sein, aber Rente wollen, Betrug!

Sind Sie einer von den Betrügern, der auf Grund des angeblich verschlossenen Arbeitsmarktes Arbeitsmarktrente bezieht, Teilzeit arbeiten geht und somit die Solidargemeinschaft betrügt? Betrug!
Internaam 25.03.2024 | 18:17
Feli schrieb

Sind Sie einer von den Betrügern, der auf Grund des angeblich verschlossenen Arbeitsmarktes Arbeitsmarktrente bezieht, Teilzeit arbeiten geht und somit die Solidargemeinschaft betrügt? Betrug!

Keine Sorge. Das mit dem verschlossenen Arbeitsmarkt wird bald nicht mehr so großzügig ausgelegt werden. Da werden sich noch viele aktuelle Bezieher einer Arbeitsmarktrente wundern. Aufwachen Leute, das Solidarsystem kommt an seine Grenzen!
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