Guten Tag Frau Langhorn,
aufgrund der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung nun, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine Begrenzung des Rentenantrags auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist möglich, jedoch grds. nicht notwendig.
Es werden alle Tatbestände, die für die Feststellung der Erwerbsminderung von Bedeutung sind, berücksichtigt. Dem Reha-Entlassungsbericht kommt damit nicht die alleinige Bedeutung zu, vielmehr sind die Gesamtumstände maßgebend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung