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Experten-Antwort

Stundenzahl im Entlassungsbericht bindend?

von Frau Langhorn15.04.2023 | 11:50
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit unter 3 Stunden täglicher Arbeitzeit aus der Reha entlassen worden. Nun habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Ich würde aber gerne 4 Tage mit 4 Stunden arbeiten (da dies leider bei meinem Arbeitgeber nicht anders möglich ist und ich meinen Job gerne behalten möchte) und käme somit nicht unter die magische Grenze von 15 Stunden pro Woche. Da ich relativ gut verdiene würde ich gerne "freiwillig" nur eine Teilerwerbsminderugnsrente beantragen, obwohl die Reha unter 3 Stunden bescheinigt hat. Ist dies prinzipiell möglich oder wird dann der komplette Antrag abgelehnt? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Langhorn,

aufgrund der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung nun, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine Begrenzung des Rentenantrags auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist möglich, jedoch grds. nicht notwendig.

Es werden alle Tatbestände, die für die Feststellung der Erwerbsminderung von Bedeutung sind, berücksichtigt. Dem Reha-Entlassungsbericht kommt damit nicht die alleinige Bedeutung zu, vielmehr sind die Gesamtumstände maßgebend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Abschlägeam 15.04.2023 | 12:16
Hallo Frau Langhorn, nun warten Sie erst einmal ab, denn die Einschätzung der Reha-Klinik ist noch nicht verbindlich. Aufgrund Ihres EM-Rentenantrages überprüft nun das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV, ob tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt und wenn ja in welchem Umfang. Auch ihr Arbeitgeber wird ggfs. noch befragt, ob er einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung hat, da natürlich auch die DRV ein Interesse daran hat, dass Sie so lange bzw. so umfangreich wie möglich noch im Erwerbsleben bleiben. Und sollte dies der Fall sein, dann erledigt sich Ihr Anliegen 'nur halbe EM-Rente' ggfs. bereits von selbst. Denn voll erwerbsgemindert sind Sie 'nur', wenn Sie unter den 'üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes' nicht mehr als sechs Stunden regelmäßig arbeiten können. Allerdings sind vier mal vier Stunden gerade mal etwas über die 'erlaubte' Arbeitszeit einer 'vollen' EM-Rente, auch hier kann die DRV dann ggfs. der 'Überschreitung' zustimmen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie müssen im Übrigen auch aufgrund des nun vorliegenden Rehaberichtes noch nicht die Arbeitszeit 'sofort' reduzieren..., sollten aber sicherlich auch trotzdem noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber klären, was dann im Falle einer vollen EM-Rente (befristet/unbefristet) mit Ihrem Arbeitsplatz passieren würde und ob er Sie auch dann zu diesen 16 Stunden weiter beschäftigen kann/würde. Alles Gute!
Määääpam 15.04.2023 | 15:34
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Nicht mehr als 3 Stunden! Wieder zu schnell in die Tasten gehämmert mit den Fingerchen?
Peter T.am 15.04.2023 | 15:39
Einzelfallentscheidung und auf Kosten der Restgesundheit arbeiten... Einige arbeiten auch an wenigen Tagen über 3 Stunden, mit Absegnung der DRV. Nichts ist unmöglich...
Abschlägeam 15.04.2023 | 16:22
Nicht mehr als 3 Stunden! Wieder zu schnell in die Tasten gehämmert mit den Fingerchen?
uiui, ja :-( Danke für die Korrektur!
Jensam 15.04.2023 | 17:41
Und ich würde mit voll erwerbsfähig mit über 6 Stunden entlassen und hab trotzdem volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Es ist total unterschiedlich.
Abwartenam 15.04.2023 | 17:25
Na dann warte erst einmal ab was im Antragsverfahren entschieden wird. Nur zu oft kommen Personen aus der Reha, mit einer gleichlautenden Einschätzung der Reha-Einrichtung, und am Ende liegt keine Erwerbsminderung vor.
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