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Experten-Antwort

Stundenzahlzettel der DRV bei Minijob

von Grit20.02.2018 | 21:19
833 Ansichten
12 Antworten

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Ich beziehe volle EMR und möchte einen Minijob ausüben. Ich habe gehört, es gibt einen Formular, in dem die Stundenanzahl vom Arbeitgeber eingetragen werden muss. Schickt die DRV es an mich oder den Arbeitgeber? Ist es im Netz herunterladbar?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2018 | 09:05

Hallo User Grit,

wenn Sie während des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung, auch einen Minijob, aufnehmen, ist dies der Deutschen Rentenversicherung zu melden.

Sie oder Ihr Arbeitgeber erhalten einen Vordruck zugesandt, der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.

Diesen Vordruck gibt es nicht im Internet, sondern wird von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger versandt, wenn Sie mitgeteilt haben, ab wann und wo Sie die Beschäftigung aufgenommen haben.

11 Antworten

Gritam 21.02.2018 | 12:52
Danke, d.h. je nachdem, wie ich es möchte, schickt die DRV das Formular entweder an mich oder den AG?
Minijobberam 21.02.2018 | 12:58
Du bekommst 2 Formulare. 1 füllst du aus. Das andere gibst dem Arbeitgeber, der gibt es dir zurück oder schickt es selbst gleich zur DRV.
Gritam 21.02.2018 | 18:41
Ok, muss man das nur einmal machen oder - wenn der Job bleibt - jedes Jahr?
Lam 21.02.2018 | 19:15
Ok, muss man das nur einmal machen oder - wenn der Job bleibt - jedes Jahr?
Einmal im Monat.
Quatsch! Jede Woche! Dumme Frage, dumme Antwort.
Mam 21.02.2018 | 20:32
Die Mitteilungspflichten stehen Rentenbescheid.
Gritam 21.02.2018 | 21:29
Kann hier jemand die Frage ernsthaft behaupten?
Fortitude oneam 21.02.2018 | 22:55
Hallo, Ihre ersten 4 Wörter "Ich beziehe volle EMR" sagt doch alles. Auch wenn das Gesetz erlaubt, eine Beschäftigung neben einer volle EMR nachzugehen, wird die Leistungsfähigkeit überprüft. Egal wieviel Stunden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 21.02.2018 | 22:13
Hallo Grid, da zunächst von einer Dauerbeschäftigung/dieses Minijob ausgegangen wird, kommen da auch keine Folgeanfragen/-Vordrucke. Sollten Sie allerdings den Beschäftigungsumfang ändern oder eine andere/neue Beschäftigung beginnen, sind SIE zunächst wieder in der Mitteilungspflicht an die DRV und dann folgen auch neue Anfragen/Vordrucke an Sie/den Arbeitgeber. Gruß w.
Gritam 21.02.2018 | 23:08
Danke, Wolfgang! Dass jeder Voll-EM-Rentner mit Minijob überprüft wird, wusste ich nicht, aber soll mir recht sein, mein Zustand ist unverändert.
oder soam 22.02.2018 | 09:06
vmtl. geht es nicht um die DRV sd. um den Zoll: Mindestlohngesetz - MiLoG § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten und (Mindestlohnaufzeichnungsverordnung - MiLoAufzV) § 1 Vereinfachung und Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung Natürlich kann die DRV eine evtl. Besserung der Erwerbsminderung in eigener Zuständigkeit immer prüfen - vmtl. aber nicht anhand von eigenen Aufzeichnungen des Arbeitsnehmers bzw. -gebers... Formblatt: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular…
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