Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Grit,
wenn Sie während des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung, auch einen Minijob, aufnehmen, ist dies der Deutschen Rentenversicherung zu melden.
Sie oder Ihr Arbeitgeber erhalten einen Vordruck zugesandt, der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.
Diesen Vordruck gibt es nicht im Internet, sondern wird von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger versandt, wenn Sie mitgeteilt haben, ab wann und wo Sie die Beschäftigung aufgenommen haben.
Quatsch! Jede Woche! Dumme Frage, dumme Antwort.Ok, muss man das nur einmal machen oder - wenn der Job bleibt - jedes Jahr?Einmal im Monat.
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