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Experten-Antwort

Suche Protokoll AGFAVR 3/2014

von Christian___03.01.2017 | 16:48
1615 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wir sind in einer Mitteilung der Rentenversicherung auf einen Beschluss aus der Sitzung AGFAVR 3/2014 vom 09.10.2014, TOP 5 verwiesen worden. Leider ist das Protokoll dieser Sitzung nicht im Internet aufrufbar. Kann mir jemand dieses Dokument zusenden? Danke! Freundliche Geüße, Christian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian__ ,

mir sagt dieses Protokoll leider auch nichts und ich habe dieses auch nicht bei uns finden können.

Ggf. können Sie noch einmal bei sich im Haus nachfragen.

Liebe Grüße

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7 Antworten

Olliam 03.01.2017 | 17:12
Christian___am 03.01.2017 | 18:27
Hallo, das hab ich per Google auch gefunden. Ist aber nicht das richtige Dokument. Das ist wohl ein Rundschreiben der DRV Westfalen an Versicherungsämter. Viele Grüße Christian
W*lfgangam 03.01.2017 | 19:29
Ist es, lieber Christian, aber Du kannst doch Deine Kontakte/'Status' spielen lassen :-) ...sicher wäre es hier der schnellere Weg gewesen, ist aber online leider nicht verfügbar /verifiziert! /nur Bezugnahmen in die RAA /Deep-Links wie gehabt nicht freigeschaltet. Erinnere mich noch, dass in 2014 daraus hier zitiert worden ist, aber ohne verlinkte Quellenangaben: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Den User B'son wirst Du über diesen Forum wohl kaum direkt kontaktieren können. Wünsche Dir noch einen schönen Abend ...und natürlich erfolgreiche Arbeit für - na, Du weißt schon :-) Gruß w.
Knut Rassmussenam 04.01.2017 | 09:12
Das hier: TOP 5 § 53 SGB I, §§ 102 ff. SGB X; Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 2014, Az.: B 5 R 36/12 R; Wirksamkeit der Abtretungsregelung in § 22 Abs. 4 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)? Fragen Sie mal schriftlich nach, aber ich denke, dass solche Unterlagen nicht zur Herausgabe bestimmt sind.
Christian___am 04.01.2017 | 07:37
Hallo Wolfgang, ich weiss dich jetzt leider nicht ad hoc zuzuordnen. Da bräuchte ich noch einen kleinen Tipp. ;-) Es ist schon so, das gestern beim Googeln die Seite Ihre-vorsorge.de ausgegeben wurde und ich mich deswegen an die alten Wurzeln erinnert fühlte. Deswegen der Versuch hier. Seltsam ist schon, dass man von einem Rentenversicherungsträger auf eine Sitzung des FAVR verwiesen wird, ohne dass das Protokoll beigelegt wird und ohne dass man dies im Internet finden kann. Das war früher schon schwierig genug, da ran zu kommen. Da funktionierten die Links in den RAA übrigens auch schon nicht. Viele Grüße, Christian
Robam 04.01.2017 | 09:40
Christian___am 04.01.2017 | 10:37
Zitat von Knut Rassmussen anzeigenausblenden
Kann sein, dann sollte die DRV ihre Schreiben aber auch nicht mit solchen Besprechungen begründen, wenn die Unterlagen nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind ;-) Ja, das hilft. Das ist die Entscheidung, dass das Besprochene "verbindlich" ist. Fragt sich nur, für wen verbindlich. Ich tippe mal auf: die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung. Vielen Dank allen! Viele Grüeß, Christian
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