Hallo ChaosimKopf,
vor der Stellung des Antrags können Sie sich an die Sachbearbeitung des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden und erhalten dort Auskunft, welche Rehakliniken in Ihrem Fall in Frage kommen. Bei der Antragsstellung kann dann von Ihnen eine Wunschklinik angegeben werden. Bei der Prüfung des Antrages wird die von Ihnen angegebene Wunschklinik so weit wie möglich berücksichtigt. Allerdings kann die angegebene Wunschklinik nicht immer bewilligt werden, z. B. wenn medizinische Gründe eine andere als die gewünschte Rehaklinik erforderlich machen. Natürlich können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht auch ausüben, wenn bereits eine Bewilligung ausgesprochen wurde und Sie in eine andere Rehaklinik gehen möchten. Auch hier wird die Rentenversicherung das Wunsch- und Wahlrecht bei der Überprüfung so weit wie möglich berücksichtigen.
Da eine Akutbehandlung nicht in die Zuständigkeit der Rentenversicherung fällt, werden nur Rehakliniken und keine Akutkliniken belegt. Grundsätzlich werden nur Rehakliniken mit Einzelzimmern belegt. Aktuell ist bei den meisten Kliniken von einer eher kurzen Wartezeit auszugehen. Darüber hinaus wird eine Klinik mit einer langen Wartezeit regelhaft nicht belegt.
Sie müssen im Rahmen des Antragsverfahren keine Wunschklinik vorgeben. Wird keine konkreter Klinikwunsch angegeben, so wählt der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung die am besten geeignete Rehaklinik aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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