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Suche Vordruck

von Thomas03.02.2007 | 17:58
2253 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Ich habe ein problem das mir Zeiten vom jetzigen Arbeitgeber fehlen und ich kein Nachweis habe. Wo finde ich den Vordruck um den Deutsche Rentenversicherung Bund aufzufordern die entsprechenden Angaben vom Arbeitgeber zu erfragen. Bitte mit link, kann es einfach nicht finden. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einen direkten Vordruck hierfür gibt es nicht. Geben Sie der Deutschen Rentenversicherung Bund an, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren. Geben Sie auch alternativ die Krankenkasse an bei der Sie versichert waren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird dann den Arbeitgeber und die Krankenkasse anschreiben. Sie können sich allerdings auch selber an die Krankenkasse wenden und sich dort einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen und einsenden.

6 Antworten

Schiko.am 03.02.2007 | 18:19
Woher wissen sie, dass es hierzu einen eigenen vor- druck gibt ? Rate ihnen hierüber ein gespräch mit ihrer kranken kasse zu führen. MfG.
Thomasam 03.02.2007 | 18:27
Habe ein Beitrag hier im Forum gefunden wo auf solch ein Vordruck hingewiesen wurde. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Thomasam 03.02.2007 | 20:03
Genau diesen Vordruck muss ich ausfüllen, mir geht es darum das ich die Zeiten nicht nachweisen kann. weil der Arbeitgeber nicht aus den Pott kommt. Mir fehlt dieser Nachweis von 1 1/2 Jahren, hatt hier gelesen das sich der Rentenversicherungs Bund nach Antrag die Informationen vom Arbeitgeber holt.
???am 03.02.2007 | 19:20
Nehmen Sie folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18796/DRVB/de/… und laden Sie sich das Komplettpaket Kontenklärung runter. Im Vordruck V100 können Sie auf Seite 2 Punkt 3.1 die fehlenden Zeiten angeben.
bekissam 03.02.2007 | 23:59
In erster Linie ist Ansprechpartner Ihre Krankenkasse, bei der Sie versichert waren. Die ist Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und kann Ihnen mitteilen, ob die Beschäftigung ordnungsgemäß gemeldet war. Eine Klärung des Versicherungskontos beantragen Sie mit " V100 ". Ihre Angaben machen Sie unter Pos. 3.1. Fügen Sie Beweismittel bei. Wenn Sie die nicht haben, geben Sie die während der Beschäftigung zuständige Krankenkasse mit Anschrift an. Die Erläuterungen zum Vordruck finden Sie unter " V110 " Das "Komplettpaket Kontenklärung" brauchen Sie nicht. Es enthält 21 Vordrucke, von denen nur einer notwendigerweise ausgedruckt werden muss.
Thomasam 06.02.2007 | 11:09
Vielen Dank
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