Hallo Maria,
ob Ihre Tochter Ihre Ausbildung abbricht und sich eine neue Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle sucht, ist für die Rentenversicherung in Bezug auf die Suchtreha irrelevant. Ob das therapeutisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt und kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Ein Nichtantritt kann sich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt negativ auswirken. Voraussetzung für eine Suchtreha ist u.a. die Aussicht auf Erfolg und eine gewisse intrinsische Motivation. Wird eine Suchtreha (mehrfach) nicht angetreten oder abgebrochen wird irgendwann sicherlich der Punkt erreicht sein, an dem die Rentenversicherung keine erneute Suchtreha mehr bewilligt. Auch beim Nichtantritt stellt sich wieder die Frage der therapeutischen Sinnhaftigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung