Hallo, SV-Abkommensbetroffener,
wir können uns nur den beiden vorliegenden Beiträgen anschließen. Eine innerstaatliche/zwischenstaatliche Berechnung wird in Ihrem Falle nicht angewendet.
Sie haben die Möglichkeit sich diesbezüglich beraten zu lassen, auch wenn Sie in der Schweiz leben. Es besteht die Möglichkeit mit der DRV Bayern Süd, DRV Baden-Württemberg bei einem zwischenstaatlichen Sprechtag weitere Informationen über Anwendung EU-Recht bzw. Sozialversicherungsabkommen zu erhalten. Nähere Informationen über Termine und Beratungsorte erhalten Sie von den genannten Stellen. Ferner können Sie auch über die Internetseiten der genannten Stellen und deren Servicetelefone Informationen abrufen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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