Hallo Frank59,
bei Bezug von Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse besteht in der Rentenversicherung nur Versicherungspflicht, wenn der Versicherte im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldbezuges zuletzt in der Rentenversicherung versicherungspflichtig war (zum Beispiel auf Grund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit).
Da Sie nach Ihren Angaben den letzten Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung vor 3 Jahren hatten, dürfte der Krankengeldbezug nicht versicherungspflichtig kraft Gesetzes sein.
Sofern Sie keinen Antrag auf Versicherungspflicht gestellt haben, werden Ihnen daher keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.
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