Hallo Klaus,
bitte geben Sie dem Rentenversicherungsträger genaue Angaben zu Ihren Zeiten in der ehemaligen DDR.
Die Zeiten bei der NVA werden vermutlich zu ermitteln sein.
Bei den weiteren Zeiten muss der Rentenversicherungsträger prüfen, wie die Ermittlungen durchzuführen oder Zeugenerklärungen zuzulassen sind.
Auch hier handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.