Hallo, CH.,
als Rentner sind Sie durchaus verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge (KV + PV) zu entrichten. Wie Sie schon erwähnt haben aber keine Beiträge zur RV und AV.
Anders sieht es dann aber aus, wenn Sie neben der bezogenen Rente eine Beschäftigung ausgeübt haben. Aus der Beschäftigung sind grds. die Beiträge an die verschiedenen Sozialleistungsträger abzuführen. Wird im Nachhinein eine Rente zuerkannt, haben die Beiträge zur gesetzlichen RV während des Bezugs der EM-Rente zunächst keine Auswirkung. Allerdings für die spätere Altersrente.
Eine Erstattung ist also nicht vorgesehen.
Wenn Sie Beiträge zur KV/PV und AV in dem entsprechenden Arbeitsverhältnis entrichtet haben, unterliegt dies der Pflicht nach Vorschriften der Gesetzgebung für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sowie der Regelungen nach Arbeitsrecht.
Sollten Sie prüfen wollen, ob es eine Möglichkeit der Erstattung gibt, müssten Sie sich mit den Trägern in Verbindung setzen, die diese Leistungen erhalten haben.
Wenn Sie während der Zeit des Rentenbezuges Sozialleistungen erhalten haben (z.B: Krankengeld, Arbeitslosengeld) werden diese Leistungen und deren Sozialversicherungsbeiträge im Verfahren des Erstattungsanspruchs mit den entsprechenden Trägern verrechnet. Sie werden in diesem Fall schriftlich darüber in Kenntnis (Bescheid) gesetzt.
Hallo CH.,
wenn es sich um geringfügige/kurzfristige Beschäftigungen gehandelt hat, können diese SV-versicherungsfrei sein. Dies wäre aber mit dem/den Arbeitgeber/n zu klären.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/01_aktuelles/Ausweitung_Zeitgrenzen_2021.html;jsessionid=4051C137347AF2DC9B24E2B8F97A0F7E
Bei einem mehr als kurzfristigen Minijob sind Sie SV-Pflichtig in der KV und RV, es sei denn, Sie haben auf die RV-Pflicht verzichtet.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html
Auch dies wäre also mit dem/den Arbeitgeber/n zu klären.
Hat aber damit, dass Sie EM-Rentner sind, nichts zu tun.
Einen schönen Abend und alles Gute!
*)
Hallo CH.,
SV-Versicherungspflicht besteht, wenn SV-Versicherungspflicht besteht - unabhängig von einer rückwirkenden Rentenbewilligung, sei es eine EM-Rente oder eine vorgezogene Altersrente.
Die RV-Beiträge werden bei einer späteren Altersrente ggf. zu einer Rentenerhöhung führen können/eher nicht, die AV-Beiträge sichern Ihnen einen etwaigen Anspruch auf künftiges ALG bei Ende EMRT ...alles korrekt.
KV/PV-Beiträge werden rückwirkende mit der Rente verrechnet, ggf. erstattet.
*) es gibt da den Vordruck V8225 von der DRV, der ausgefüllt an Ihre Einzugsstelle = gesetzliche Krankenkasse zu richten ist:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Bund/_pdf/V8225.html
Viel Spaß damit. Aber, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob tatsächlich _zu Unrecht_ SV-Beiträge abgezogen worden sind!
Gruß
w.
Da ist Ihr Wissen leider lückenhaft - es gibt keine Vorschrift dass beschäftigte EM Rentener versicherungsfrei wären.
Und bei kurzfristigen Beschäftigungen werden eh keine RV Beiträge abgezogen.
Das Thema wurde hier zimlich verfehlt.
LG
Nur zur Klarstellung: Dies, was Sie nun unter meinem Namen zitiert haben, ist aus der Frage vom Fragesteller @Mann, und nicht von mir![ Meines Wissens nach muss ich aber als EM Rentner keine RV und AV zahlen.Da ist Ihr Wissen leider lückenhaft - es gibt keine Vorschrift dass beschäftigte EM Rentener versicherungsfrei wären. Und bei kurzfristigen Beschäftigungen werden eh keine RV Beiträge abgezogen. Das Thema wurde hier zimlich verfehlt. LG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.