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Experten-Antwort

SV Beiträge

von CH. 13.09.2021 | 16:08
52 Ansichten
7 Antworten
Rückwirkend ab 1.6.2020 volle EMR unbefristet erhalten. In der Zeit noch kurzzeitige Beschäftigung ausgeübt und teilweise SV Beiträge gezahlt. Meines Wissens nach muss ich aber als EM Rentner keine RV und AV zahlen. Wie und von wem bekomme ich die geleisteten Beiträge zurück?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2021 | 10:30

Hallo, CH.,

als Rentner sind Sie durchaus verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge (KV + PV) zu entrichten. Wie Sie schon erwähnt haben aber keine Beiträge zur RV und AV.

Anders sieht es dann aber aus, wenn Sie neben der bezogenen Rente eine Beschäftigung ausgeübt haben. Aus der Beschäftigung sind grds. die Beiträge an die verschiedenen Sozialleistungsträger abzuführen. Wird im Nachhinein eine Rente zuerkannt, haben die Beiträge zur gesetzlichen RV während des Bezugs der EM-Rente zunächst keine Auswirkung. Allerdings für die spätere Altersrente.

Eine Erstattung ist also nicht vorgesehen.

Wenn Sie Beiträge zur KV/PV und AV in dem entsprechenden Arbeitsverhältnis entrichtet haben, unterliegt dies der Pflicht nach Vorschriften der Gesetzgebung für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sowie der Regelungen nach Arbeitsrecht.

Sollten Sie prüfen wollen, ob es eine Möglichkeit der Erstattung gibt, müssten Sie sich mit den Trägern in Verbindung setzen, die diese Leistungen erhalten haben.

Wenn Sie während der Zeit des Rentenbezuges Sozialleistungen erhalten haben (z.B: Krankengeld, Arbeitslosengeld) werden diese Leistungen und deren Sozialversicherungsbeiträge im Verfahren des Erstattungsanspruchs mit den entsprechenden Trägern verrechnet. Sie werden in diesem Fall schriftlich darüber in Kenntnis (Bescheid) gesetzt.

6 Antworten

Siehe hieram 13.09.2021 | 16:25
Hallo CH., wenn es sich um geringfügige/kurzfristige Beschäftigungen gehandelt hat, können diese SV-versicherungsfrei sein. Dies wäre aber mit dem/den Arbeitgeber/n zu klären. https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/01_aktuelles/Ausweitu… Bei einem mehr als kurzfristigen Minijob sind Sie SV-Pflichtig in der KV und RV, es sei denn, Sie haben auf die RV-Pflicht verzichtet. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_… Auch dies wäre also mit dem/den Arbeitgeber/n zu klären. Hat aber damit, dass Sie EM-Rentner sind, nichts zu tun. Einen schönen Abend und alles Gute!
W°lfgangam 13.09.2021 | 19:41
*) Hallo CH., SV-Versicherungspflicht besteht, wenn SV-Versicherungspflicht besteht - unabhängig von einer rückwirkenden Rentenbewilligung, sei es eine EM-Rente oder eine vorgezogene Altersrente. Die RV-Beiträge werden bei einer späteren Altersrente ggf. zu einer Rentenerhöhung führen können/eher nicht, die AV-Beiträge sichern Ihnen einen etwaigen Anspruch auf künftiges ALG bei Ende EMRT ...alles korrekt. KV/PV-Beiträge werden rückwirkende mit der Rente verrechnet, ggf. erstattet. *) es gibt da den Vordruck V8225 von der DRV, der ausgefüllt an Ihre Einzugsstelle = gesetzliche Krankenkasse zu richten ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Viel Spaß damit. Aber, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob tatsächlich _zu Unrecht_ SV-Beiträge abgezogen worden sind! Gruß w.
Siehe hieram 13.09.2021 | 20:27
W°lfgang schrieb

*)

Hallo CH.,

SV-Versicherungspflicht besteht, wenn SV-Versicherungspflicht besteht - unabhängig von einer rückwirkenden Rentenbewilligung, sei es eine EM-Rente oder eine vorgezogene Altersrente.

Die RV-Beiträge werden bei einer späteren Altersrente ggf. zu einer Rentenerhöhung führen können/eher nicht, die AV-Beiträge sichern Ihnen einen etwaigen Anspruch auf künftiges ALG bei Ende EMRT ...alles korrekt.

KV/PV-Beiträge werden rückwirkende mit der Rente verrechnet, ggf. erstattet.

*) es gibt da den Vordruck V8225 von der DRV, der ausgefüllt an Ihre Einzugsstelle = gesetzliche Krankenkasse zu richten ist:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Bund/_pdf/V8225.html

Viel Spaß damit. Aber, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob tatsächlich _zu Unrecht_ SV-Beiträge abgezogen worden sind!

Gruß

w.

nicht unbedingt. Denn wenn es eine 'erlaubte' Nebentätgkeit ist, also ein Minijob, der sowohl den Betrag als auch die Stunden, die für eine Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen sind, nicht überschreitet, interessiert es die DRV eigentlich eher nicht und es wird also weder auf die Rente angerechnet noch mit dieser verrechnet (§96a SGB VI). Erstattungsansprüche/bzw. Verrechnungsansprüche gegen Rentenzahlung haben gem. §§103 ff. SGB X nur andere 'Leistungsträger', wie z.B. Krankenkasse mit Krankengeld oder Agentur für Arbeit mit ALGI/ALGII, nicht aber Arbeitgeber, für die man noch a bisserl gejobbt hat. Und wenn beim Minijob nicht von vornherein auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung verzichtet worden war, oder dieses Minijobtätitgkeit schon vor laaangen Jahren begonnen hatte (als es die Versicherungspflicht hierfür noch nicht gab und man dies nicht ändern musste), gibt es keine 'zu Unrecht bezahlten' Beiträge, die erstattet oder verrechnet werden können. Außer eben, dass die Beschäftigung von vornherein befristet kurzfristig und geringfügig angelegt war. Hierzu hatte ich bereits auf die minjobzentrale.de verwiesen, dort stehen die Bedingungen hierzu genau. Also sollte @Mann sich nicht zu große Hoffnungen machen.
Siehe hieram 13.09.2021 | 20:32
KSC schrieb

Da ist Ihr Wissen leider lückenhaft - es gibt keine Vorschrift dass beschäftigte EM Rentener versicherungsfrei wären.

Und bei kurzfristigen Beschäftigungen werden eh keine RV Beiträge abgezogen.

Das Thema wurde hier zimlich verfehlt.

LG

[ Meines Wissens nach muss ich aber als EM Rentner keine RV und AV zahlen.
Da ist Ihr Wissen leider lückenhaft - es gibt keine Vorschrift dass beschäftigte EM Rentener versicherungsfrei wären. Und bei kurzfristigen Beschäftigungen werden eh keine RV Beiträge abgezogen. Das Thema wurde hier zimlich verfehlt. LG
Nur zur Klarstellung: Dies, was Sie nun unter meinem Namen zitiert haben, ist aus der Frage vom Fragesteller @Mann, und nicht von mir!
Siehe hieram 13.09.2021 | 20:47
ehhh :-) auch nicht von @Mann sondern von @CH.
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