Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenTheoretisch bis zur nächsten Betriebsprüfung durch die DRV, wenn festgestellt wird, dass sie zu Unrecht eingezahlt wurden Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurden aber Änderungen diesbezüglich eingeführt:
Sicherung zu Unrecht entrichteter Beiträge als Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung
Mussten bisher auch nach Ablauf der Verjährungsfrist von vier Jahren zu Unrecht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Zeitpunkt der festgestellten fehlerhaften Festlegung der Versicherungspflicht zurückerstattet werden, können zukünftig nur noch Beiträge innerhalb der Verjährungsfrist erstattet werden. Die ansonsten zu Unrecht gezahlten Beiträge werden zu Pflichtbeiträgen und generieren damit die entsprechenden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dieser Maßnahme wird zum einen der Sozialversicherungsschutz durch Rentenzahlungen und Rehabilitationsleistungen für den Personenkreis sichergestellt, der ansonsten Erstattungsansprüche gehabt hätte. Andererseits wird aber auch die Versichertengemeinschaft davor geschützt, dass Personen während des Erwerblebens einen umfassenden Versicherungsschutz nutzen, dann jedoch mit nahender Altersrente der Versichertengemeinschaft Beiträge entziehen.
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