Lohnen wird sich das für die EM-Rente nur, wenn es Zeiten VOR dem Leistungsfall = Eintritt der Erwerbsminderung betrifft (der liegt vor Rentenbeginn, schauen Sie in Ihren Rentenbescheid.
Ob das dann allerdings gleich ein paar Prozent ausmacht... das würden Sie dann sehen.
Die Berechnung erfolgt immer mit einer 'Günstigerprüfung. in der vier Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 'ausgeklammert' werden, um finanzielle Einbußen durch gesundheitliche Einschränkungen bereits zu berücksichtigen.
Und es wird dann immer mit den besseren Werten weitergerechnet. Auch im Falle einer Nachberechnung.
Damit aber - auch für evtl. spätere Ansprüche - alles korrekt im Versicherungsverlauf erfasst wird, sollten Sie einen Überprüfungsantrag gemäß §44 SGB X stellen, das geht auch formlos und z.B. auch online:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Schildern Sie dort der zuständigen DRV genau, worum es geht und fügen -sofern vorhanden- bereits Nachweise mit bei.