Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich müssten diese Sozialversicherungsbeiträge im Datenaustausch nach Abschluss der Prüfung in Ihr Versicherungskonto einfließen. Dann ist der zuständige Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Beiträge bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erteilen.
Sobald Ihnen die letztendlichen Beitragsnachweise vorliegen, können Sie auch Ihren Rentenversicherungsträger informieren.
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