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Experten-Antwort

SV - und Steuerpflicht

von Bachelorandenvertrag11.05.2016 | 12:58
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine kurze Frage zu einer Mitarbeiterin, die für 2 Monate als Bachelorand bei unserer Firma beschäftigt ist. Sie erhält für ihre Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von 2.400,00 €. Könnten wir bitte diese Frau als SV- und Steuerfrei abrechnen? Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße Lenka Carvova

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage kann leider nicht so ohne weiteres beantwortet werden. Handelt es sich zum Beispiel bei der Tätigkeit um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, ist die Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. Bei einem freiwilligen Praktikum hingegen sind die allgemeinen Regelungen der Sozialversicherungspflicht wie bei einem beschäftigten Studenten anzuwenden. Ist das Arbeitsverhältnis eines Studenten von vornherein auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet, dann ist der Student unabhängig von Verdienst und Arbeitszeit sozialversicherungsfrei. Die Einzugsstelle (Krankenkasse) entscheidet über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage daher an Ihre zuständige Einzugsstelle bzw. wegen der steuerrechtlichen Fragen an das zuständige Finanzamt.

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6 Antworten

Lenkaam 11.05.2016 | 14:08
Vielen Dank für Ihre Antwort! Könnte ich noch zusätzlich fragen? Spielt die Höhe des Entgeltes in diesem Falle eine Rolle? Ich meine - falls die Vergütung z. B. nur 800€ pro Monat ware...? Wieder ganz pflichtig? Vielen vielen Dank und Gruß
E. Poslowskiam 11.05.2016 | 14:00
Nein, Lenke du müssen voll Steuer und Sozialversicherung für Bachelortussi bezahlen, auch wenn nur 2 Monat.
SuchenUndFragenam 11.05.2016 | 14:54
Die Dame ist ja offenbar Studentin. Da gibt es Regelungen und Einkommensgrenzen, die der Steuerberater eigentlich kennen sollte...
Herz1952am 11.05.2016 | 17:15
Rentenversicherungsfreiheit für Studenten gibt es schon lange nicht mehr. Wie es mit der Kranken- und Pflegeversicherung aussieht, können Sie über die Krankenkasse erfahren. Auskünfte über Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei der Arbeitgeberstelle des "Arbeitsamtes". Steuer geht es nur über das "Besteuerungsmerkmal". Wo Sie das am schnellsten bekommen, weis ich jetzt nicht, bzw. wie das neuerdings geht. Ich bin schon zu lange aus dem Beruf heraus, d.h. es wurde kurz nach meiner aktiven Zeit eingeführt. Alle Punkte könnten Sie auch googlen. das geht vielleicht am schnellsten.
Herz1952am 11.05.2016 | 17:18
Wegen der 800,-- Euro-Grenze: Diese hat nur Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge (Midijob). Steuern fallen in jedem Fall an. Sie müsste einen "Lohnsteuerjahresausgleich" machen und wird wohl das meiste davon zurückbekommen.
W*lfgangam 11.05.2016 | 20:30
Hallo Lenka Carcova, es könnte sich um eine kurzfristige Beschäftigung handeln und somit Versicherungsfreiheit bestehen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die vollständige Rechtsanweisung der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Im Übrigen ist die Einzugsstelle für SV-Beiträge zuständig, diese Frage zu klären - die Krankenkasse der Mitarbeiterin. Gruß w. PS: Steuerfragen natürlich nicht hier ...
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