Hallo FrauSonne,
wie Sie dem Ihnen sicher ausgehändigten Merkblatt „Information für Versicherte zur Empfehlung einer Nachsorge…T-RENA…“ zum Abschnitt „Ziele der Rehabilitationsnachsorgeprogramme“ entnehmen können, sind Rentenbezieher bzw. auch bereits Rentenantragssteller von der Teilnahme an entsprechenden Programmen leider ausgeschlossen. Dies bedeutet für Sie, dass die Maßnahme mit dem Tag der Rentenantragsstellung abgebrochen werden muß.