Hallo Sabrina,
die Versicherten sollen T-RENA® möglichst innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens 6 Wochen nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation aufnehmen und spätestens innerhalb von 6 Monaten, bei einer Verlängerung mit Bedarfsfeststellung 12 Monate nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation abschließen. Eine Leistungserbringung über die 12 Monate hinaus ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Fortführung von T-RENA® nach kurzfristiger, begründeter Unterbrechung der Teilnahme zulässig. Nach 4 Wochen Unterbrechung wird eine Fortsetzung der Trainingstherapie aus medizinisch-therapeutischer Sicht nicht mehr als sinnvoll erachtet. Nach einer durchgehenden Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ist die Fortführung von T-RENA® ausgeschlossen und einem Abbruch gleichzusetzen. In diesem Fall kann eine erneute T-RENA® erst wieder nach einer weiteren Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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