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Experten-Antwort

Tägliche Arbeitszeit bei teilweise Erwerbsminderung

von arambol03.02.2015 | 18:32
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7 Antworten

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Guten Tag, ich bin 48 Jahre und beziehe teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit.. Meine tgl. Arbeitszeit beträgt 5 Std. bei einer 5 Tage Woche. Da aber die Anfahrtzeit (ca 1 Std, keine Heimarbeit mgl.) doch sehr lang ist steht die Überlegung im Raum, anstatt 5 x 5 Std nun 3 x 8 Std. zu arbeiten und die eine fehlende Std. auch einzuarbeiten. Im Rentenrecht wird leider die tägliche Arbeitsfähigkeit definiert und nicht die wöchentliche.!!!! Der Arbeitgeber wäre einverstanden , mir würde es von gesundheitlichen Standpunkt gesehen auch wesentlich besser gehen und es würde definitiv nicht zu Lasten meiner Gesundheit gehen. Gibt es nicht eine Möglichkeit, den RV Träger auch davon zu überzeugen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach der Legaldefinition des § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI ist teilweise erwerbsgemindert der Versicherte, dessen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt. Volle Erwerbsminderung kann nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI dagegen erst dann angenommen werden, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist damit allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das - regelmäßig - anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise).

Dem Umstand, dass ein Versicherter eine berufliche Tätigkeit konkret ausübt, kann jedoch im Einzelfall ein stärkerer Beweiswert zukommen als den medizinischen Feststellungen, da der Versicherte durch die Ausübung der Tätigkeit dokumentiert, dass er in der Lage ist, noch in einem bestimmten Umfang erwerbstätig zu sein. Diese Festellung gilt zumindest solange, wenn die Tätigkeit nicht durch häufige oder längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird.

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6 Antworten

GroKoam 03.02.2015 | 19:00
Verzichte auf die Rente und der RV - Träger ist voll überzeugt. Bitte gern geschehen, bei Mir werden Sie geholfen.
Schorscham 03.02.2015 | 20:00
Dann stellt sich doch wohl die Frage, ob Sie überhaupt noch die Voraussetzungen für eine teilweise EM-Rente erfüllen. Wenn jemand 5 mal pro Woche 5 Stunden arbeiten kann, aber (angeblich) keine 6 Stunden, und 3 mal pro Woche sogar 8 Stunden arbeiten kann, aber (angeblich) nicht 4 mal, dann hat das schon so ein gewisses Geschmäckle. Mag sein, dass ein großzügiger DRV-Sachbearbeiter keine Einwände hat. Es kann aber auch durchaus passieren, dass Ihr Restleistungsvermögen noch einmal gutachterlich überprüft wird, wenn ein strengerer DRV-Mitarbeiter Ihr Anliegen bearbeitet. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass man Sie zunächst gewähren lässt, Ihnen aber später vorhält, dass Sie durch Ihren Arbeitseinsatz selbst bewiesen haben, dass Sie vermutlich gar nicht (mehr) erwerbsgemindert sind. Entscheiden Sie selbst, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen. Ich würde es bleiben lassen!
arambolam 04.02.2015 | 09:43
Vielen Dank für die Experten Antwort. Teilweise ist das für mich nachvollziehbar, teilweise doch recht theoretisch. Bedeutet ihre Antwort explizit auf meine Frage dass wenn ich 3 x 8 Std. arbeite dokumentiere, dass ich ja mehr kann als der Bewilligungsbescheid von 3-6 Std. und somit die Teilweise Erwerbsminderungsrente unverzüglich gestrichen würde ?
ottonormalVerbraucheram 04.02.2015 | 11:24
Hallo arambol: nicht unbedingt! Es kann ja auch sein das Sie sowieso und besonders zum Schaden ihrer Gesundheit/Restleistungsvermögen arbeiten! Am Ende ist der Richter dran.......vor Gericht und auf hoher See...................!
Schorscham 04.02.2015 | 14:27
Das müsste dann aber gutachterlich nachgewiesen werden. Ein Attest des Hausarztes reicht als Nachweis keinesfalls aus.
Schorscham 04.02.2015 | 14:23
Zumindest müssen Sie mit einer Überprüfung Ihres tatsächlichen Leistungsvermögens rechnen, weil die Frage, ob jemand, der 3 mal wöchentlich 8 Stunden am Stück arbeiten kann, das nicht auch 4 mal wöchentlich (oder sogar 5 mal) könnte, durchaus berechtigt ist. Ob es soweit kommt, entscheidet der zuständige DRV-Sachbearbeiter und kein "Forums-Experte". Und da die DRV-Sachbearbeiter teilweise recht unterschiedliche Ansichten vertreten, kann es durchaus sein, dass Sachbearbeiter "A" sein okay gibt, während sein Urlaubsvertreter nur verständnislos mit dem Kopf schüttelt. Sind Sie sich eigentlich sicher, dass Sie nicht sogar regelmäßig mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können? Gutachter irren sich nämlich manchmal! MfG
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