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Experten-Antwort

Tägliche Arbeitszeit bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Reinhard 07.03.2023 | 15:53
421 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu dem Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und frage mich, für den Fall, dass ich eine teilweise EMR bekomme, wie ich weiter arbeiten kann. Mein Arbeitgeber hat mir schon im Vorfeld in Aussicht gestellt, dass er mir keine Teilzeitstelle, unter der ich unter 6 Stunden täglich bleibe, anbieten kann. Könnte ich z.B. Auch an zwei Tagen 8 Stunden und an einem Tag 6 Stunden arbeiten? Dazwischen hätte ich längere Erholungsphasen. Ich würde darauf achten, dass ich unter der Hinzuverdienstgrenze bleibe und unter 30 Stunden in der Woche. Oder würde ich damit die Erwerbsminderungsrente gefährden? Danke Schonmal im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2023 | 17:38

Hallo Reinhard,

„Abschläge“ hat bereits sehr ausführlich das Verfahren zur Prüfung des EM-Rentenanspruchs beschrieben. Den Ausführungen und Hinweisen (mit Ausnahme des fehlerhaften Links zum Arbeitsrecht) kann ich mich letztlich nur anschließen.

4 Antworten

Peter T. am 07.03.2023 | 16:57
Haben Sie vielleicht eine Schwerbehinderung? Auch ohne können Sie einen Antrag auf Stundenreduzierung stellen, den der AG nur in Ausnahmefällen ablehnen kann. Leider versuchen die AGs immer gleich kranke abzuwimmeln und angeblich kann man keine Arbeitszeit reduzieren. Er muss dann schon nachweisen warum es denn angeblich nicht geht. Nicht aufgeben, er will nur kranke nicht weiter beschäftigen, habe ich leider auch durch und gerade meine Frau. Bei beiden AGs wurde ohne Klage eingelenkt und alles ist gut. Sie haben auch sicher einen Betriebs/Personalrat? Viel Erfolg...
Larezam 07.03.2023 | 16:16
Massstab ist, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht regelmäßig 6 Stunden arbeiten können. Solange die Ärzte dieser Auffassung sind, können Sie arbeiten wie es Ihnen möglich ist. Ob Sie damit eine Überprüfung auslösen steht aufleimen anderen Blatt und kann keinesfalls pauschal beantwortet werden. Fazit: Ihr Modell ist denkbar, wenn Sie eben trotzdem -aus gesundheitlichen Gründen- nicht regelmäßig 6 Stunden arbeiten könn(t)en.
Abschlägeam 07.03.2023 | 16:29
Hallo Reinhard, zunächst einmal sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß §43 SGB VI zu beachten. Demnach liegt eine volle Erwerbsminderung vor, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch unter täglich drei Stunden (=wöchentlich unter 15 h) arbeiten können und eine halbe Erwerbsminderung, wenn Sie zwar noch mindestens täglich drei aber nur bis unter sechs Stunden (= wöchentlich unter 30h) arbeiten können. Ansonsten sind Sie nicht erwerbsgemindert. Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz haben Sie schon allein aufgrund des Arbeitsrechtes, genauere Konditionen hierzu finden Sie hier: https://www.amerika-forum.de/t/bekommt-jemand-disability-oder-wi… Ihr Arbeitgeber würde im Laufe des Antragsverfahrens EM-Rente befragt werden (wenn eine halbe EM-Rente im Raum stünde), ob er Ihnen einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Und würde hierzu ggfs. auch seitens der DRV bei der Einrichtung eines entsprechenden Arbeitsplatzes unterstützt werden. Dafür (u.a.) hat die DRV auch einen Beratungsdienst extra für Arbeitgeber. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei… Sofern es keine Möglichkeit gibt, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weiter beschäftigt werden können, kommt evtl. auch eine volle EM-Rente aufgrund der 'Lage auf dem Arbeitsmarkt' in Betracht, dies würde dann ebenfalls geprüft werden. Und je nachdem, ob und welche EM-Rente Ihnen bewilligt wird, klären Sie DANN mit Ihrer zuständigen DRV, ob auch bei einer abweichende Stundenverlegung dann immer noch ein EM-Rentenanspruch besteht. Alles andere sind jetzt noch 'ungelegte Eier' und vermutlich müssen Sie tatsächlich bis mindestens ca. Ostern abwarten, was die DRV aufgrund Ihres Antrages entscheidet. Ggfs. werden Sie auch noch aufgefordert, eine Reha zu absolvieren oder Begutachtungstermine wahrzunehmen. Oder die DRV sieht bei Ihnen gar keine Erwerbsminderung, dann wird Ihr Antrag 'einfach' abgelehnt. Dagegen könnten Sie dann Widerspruch einlegen. Also erst einmal abwarten und in der Zeit mit dem Arbeitgeber noch mal die Möglichkeiten dort ausloten. Viel Erfolg und alles Gute!
Abschlägeam 07.03.2023 | 19:15
oooops... sorry, da war wohl noch was in der Zwischenablage :-( Hier also der Link zu Teilzeitarbeit (Arbeitsrecht) https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/teilzeit-alles-was-…
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