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Experten-Antwort

Tätigkeiten neben einer Hochschulausbildung / Anrechnungszeiten

von Joschi22.02.2012 | 18:46
2937 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo zusammen, ich habe eine frage und hoffe um Ihren rat. um was gehts? kürzlich habe ich den antrag gestellt, mir die zeit für meine hochschulausbildung als anrechnungspflichtige zeit in meinem rentenkonto zu dokumentieren. Daneben bat ich die rentenversicherungspflichtigen entgelte, die ich während der hochschulausbildung und in teilen danach geleistet hatte, ebenfalls zu dokumentieren und mir die bislang aufgelaufenen zeiten nachzuweisen. was danach kam war der horror - kaum eine zeitangabe bzw. entgeltnachweisung traf zu. ich habe daraufhin widerspruch eingelegt und mußte mich danach von dieser "behörde" maßregegeln lassen... schlußendlich habe ich alle zeiten mit beglaubigten dokumenten belegt. lange zeit hörte ich nichts mehr - dann bekam ich ein schrieb ich solle die erfolgreiche hochschulausbildung mit einem dokument (diplom) nachweisen. das habe ich getan. danach wieder funkstille - heute am 22.2. erhielt ich post, datiert vom 5.1.12. und jetzt geht es weiter - jetzt will man wissen, wie hoch sich der wöchentliche arbeitsaufwand in der uni für meine ausbildung und wie hoch sich die wöchentlichen zeitaufwand für tätigkeiten die ich für meinen lebensunterhalt geleistet habe betragen haben. meine uni-zeit war v. 1.10.2004 bis 21.1.2010 - ich habe in der semesterferien gearbeitet und nach der ausbildung bis zur festanstellung eben auch.... @muß dieser wahnsinn sein? @wie soll ich das jetzt, nach der langen zeit nachweisen? da ich auch jetzt arbeite und meine arbeitszeit außerhalb der bürozeiten von "stralsund" liegen erreiche ich gegen 18.30h dort natürlich niemand mehr... weiß jemand rat?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joschi,

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6 Antworten

Claire Grubeam 22.02.2012 | 20:24
Sie sollen das nicht nachweisen, sondern man will es von Ihnen wissen. Das scheint mir ein deutlicher Unterschied und nicht zu schwierig zu sein. Im Rahmen des § 58 Abs. 4a SGB 6 ist es erforderlich, den wöchentlichen Zeitaufwand für die schulische Ausbildung und für die versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zu ermitteln. Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind nur dann Anrechnungszeiten, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung den Zeitaufwand für die Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt. Der zeitliche Aufwand für die schulische Ausbildung bestimmt sich aus der wöchentlichen Anwesenheitszeit an der Ausbildungsstätte, der objektiv erforderlichen Vorbereitungszeit und dem wöchentlichen Zeitaufwand für die Schulwege (SGB 6 § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 A). Bei Ferienzeiten (Semesterferien) ist auf die zuvor ausgeübte Schulausbildung abzustellen. Der Zeitaufwand für die versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bestimmt sich bei einer – abhängigen Beschäftigung aus dem wöchentlichen Zeitaufwand für diese Beschäftigung; das ist die arbeitsvertraglich vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit, und bei einer – selbständigen Tätigkeit aus dem wöchentlichen Zeitaufwand für diese Tätigkeit; das ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Bei der Ermittlung des Zeitaufwands für die Beschäftigung oder Tätigkeit ist auch der zeitliche Aufwand für die Wege zur und von der Arbeit zu berücksichtigen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Joschiam 22.02.2012 | 20:46
hallo, danke für die antwort - sie hilft nur bedingt. mit welchen konsequenzen ist zu rechnen? wie wirken sich anrechnungszeiten aus? es gab wochen (semesterferien) da habe ich 38h und mehr gearbeitet...lohnt sich die nachweisung oder soll ich eher auf die "punkte" verzichten und mich ganz auf die "anrechnungszeiten" zurückziehen? wie ist der rat?
W*lfgangam 22.02.2012 | 21:13
Hallo Joschi, zunächst, es wäre einfacher gewesen, mit dem ganzen Papierkram zur nächsten DRV-Rentenstelle/Rathaus zu laufen und die machen zu lassen. Leider ist diese Nachfragerei zu Beitragszeiten 'neben' Ausbildungszeiten (oder umgekehrt gesehen) das übliche Prozedere - in den meisten Fällen bezogen auf diese konkurrierenden Zeiten leider ziemlich wertlos. (TiPP für die DRV: es wäre wünschenswert, dass dieser 'Zeitfragebogen' Ausbildung vers. Pflichtbeitragszeit auch online verfügbar wäre, um ggf. vor Ort das gleich 'ner Klärung in solchen Fällen beifügen zu können - Danke fürs Naserümpfen ;-) > wie wirken sich anrechnungszeiten aus? ...diese Art von Anrechnungszeit/Studium ist zz. reiner Zeitfaktor, der bei der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren/Altersrente ab (zz. noch) 63 möglich ist. Rente gibt’s dafür nicht. Über Umwege in der Rentenberechnung können diese Zeiten aber auf andere Zeiten positiv einwirken, können, nicht müssen. Zu erwähnen ist noch, dass schulische + etwaige berufliche Ausbildungen max. 8 Jahre angerechnet werden, dann wird die Anrechnung eh gekappt. Wie Klär Grube schon sagte - Sie müssen es nicht nachweisen, wie die Zeitverhältnisse waren, sondern einfach gewissenhaft schätzen ...sprich: grob über den Daumen pi mal Auge. Gruß w.
...am 23.02.2012 | 09:45
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Die Angaben zum zeitlichen Aufwand von Schulausbildung und Beschäftigung müssen nicht zwingend im Fragebogen angegeben werden. Es reicht eine einfache Aufstellung - insofern können Sie es auch direkt bei der Klärung vor Ort beifügen :-)
Pfostenpflegeram 23.02.2012 | 19:37
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
:o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) Bei den meisten Rentenversicherungsträgern gibt es kein Formular dafür, schon gar nicht gibt es ein bundeseinheitliches. Es reicht eine formlose Erklärung. Es dürfte ja wohl auch nicht zu schwierig sein, aufzuschreiben: Zeitaufwand wöchentlich von --.--.---- bis: --.--.---- = Studium XX Stunden, = Beschäftigung XX Stunden Das sollte ja doch selbst ein Akademiker hinbekommen! :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-) :o :) ;-)
Joschiam 24.02.2012 | 19:35
vielen herzlichen dank für die rege anteilnahme an meinem problem - ich habe mich sehr darüber gefreut. viele grüsse joschi
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