Ja!
Die Schlüsselzahlen sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Das Verzeichnis steht im Internet zum Download bereit oder kann dort eingesehen werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Inf…
Die Bundesagentur verwendet die Angaben aus den Meldungen nach der DEÜV zur Erstellung von Statistiken über die Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit kann die Bundesagentur ihren in den §§ 280 und 281 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) festgelegten Auftrag erfüllen, Umfang und Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen zu untersuchen. Die Informationen werden auch für die Erledigung anderer Aufgaben – wie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, berufliche Rehabilitation usw. – benötigt. Diese Schlüsselzahlen sind im Meldevordruck in das Feld „Angaben zur Tätigkeit“ einzutragen. Die „Angaben zur Tätigkeit“ richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Meldevordrucks; das Gleiche gilt bei der Abgabe der Meldung in elektronischer Form.
Mit dem Berufsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Tätigkeitsschlüssel nichts zu tun.