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Experten-Antwort

Tätigkeitsschlüssel / BU Rente

von Friedjung13.09.2010 | 20:29
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2 Antworten

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Hallo Ich habe heut festgestellt das meine Firma bei der ich 25 Jahre beschäftigt war,immer den falschen Tätigkeitsschlüssel an gegeben hat. Ich habe als Arbeiter angefangen,mich aber dann zum Vorarbeiter hoch gearbeitet. Ich wurde auch als Vorarbeiter bezahlt,habe auch viele Seminare absolviert usw. Aber der Tätigkeitsschlüssel wurde nie angepasst.obwohl die Firma dazu verpflichtet ist. Hat das möglicherweise Einfluss auf den Berufsschutz im Falle eines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente ? Ich bin vor 1961 geboren und könnte vom Berufsschutz noch profitieren. Kann ich meine Firma dafür zur Rechenschaft ziehen oder zur Änderung des Tätigkeitsschlüssel drängen ? Oder mache ich mir zuviel Gedanken ? Ich werde aber möglicherweise nächstes Jahr einen Antrag auf Rente stellen müssen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der falsche Tätigkeitsschlüssel hat in der gesetzlichen Rentenversicherung weder Einfluss auf die Anerkennung Ihrer Beschäftigungszeiten noch auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Sofern für die Gewährung einer Rente Angaben über Ihre ausgeübte Tätigkeit benötigt werden, werden diese gezielt beim Arbeitgeber erfragt.

Der Tätigkeitsschlüssel wird nur für statistische Auswertungen benötigt. Evtl. können Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er bei der nächsten Meldung den richtigen Schlüssel verwendet.

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1 Antworten

-_-am 13.09.2010 | 20:45
Ja! Die Schlüsselzahlen sind dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Das Verzeichnis steht im Internet zum Download bereit oder kann dort eingesehen werden. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Inf… Die Bundesagentur verwendet die Angaben aus den Meldungen nach der DEÜV zur Erstellung von Statistiken über die Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit kann die Bundesagentur ihren in den §§ 280 und 281 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) festgelegten Auftrag erfüllen, Umfang und Art der Beschäftigung sowie die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen zu untersuchen. Die Informationen werden auch für die Erledigung anderer Aufgaben – wie Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, berufliche Rehabilitation usw. – benötigt. Diese Schlüsselzahlen sind im Meldevordruck in das Feld „Angaben zur Tätigkeit“ einzutragen. Die „Angaben zur Tätigkeit“ richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Meldevordrucks; das Gleiche gilt bei der Abgabe der Meldung in elektronischer Form. Mit dem Berufsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Tätigkeitsschlüssel nichts zu tun.
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