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Experten-Antwort

Tagesklinik vorzeitig beenden wegen Arbeitsaufnahme

von Jens Wendland23.11.2015 | 21:41
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, folgender Sachverhalt: Der Arbeitsvertrag meines Bruders lief Anfang dieses Jahres aus, wodurch er in ein tiefes Loch fiel und anfing übermäßig Alkohol zu trinken. Er wurde in eine Klinik eingewiesen, es folgten Entgiftung, Therapien usw. Mittlerweile hat er sich sehr stabilisiert. Er ist aktiv bei der Suchtberatung, Motivationsgruppen sowie Vorbereitungsgruppe für die Tagesklinik. Diese ambulante Reha / Tagesklinik wurde jetzt von der DRV genehmigt, so das er sich freut, dass es nun endlich losgeht. Er hat jetzt überraschender Weise ein Arbeitsangebot als Hausmeister für mehrere Kitas bekommen. Diesen Job sollte er Anfang Januar 2016 antreten. Meine Frage hierzu: Ist es rechtlich möglich, diese Rehamaßnahme dann Ende Dezember zu beenden ohne das ihm dadurch Nachteile entstehen? Genehmigt ist die Reha für ca. 8-12 Wochen. Ich bin als Bruder seine Vertrauensperson u. weiß wie wichtig diese Arbeit für ihn wäre, um sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu leiten. Er ist schon jenseits der 50 J., da sind die Arbeitsangebote nicht mehr so üppig. Vielen Dank für eine Antwort. MfG, Jens W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rehamaßnahme wird für eine bestimmte Dauer bewilligt, damit in dieser Zeit die Reha erfolgreich durchgeführt werden kann.

Ein Abbruch der Maßnahme ist jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Maßnahme nach dem Abbruch zu einem späteren Zeitpunkt nicht einfach fortsetzen können, sondern einen neuen Antrag stellen müssen.

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8 Antworten

Achillam 24.11.2015 | 06:42
Es ist kein Problem die Maßnahme abzubrechen, rechtlich entstehen ihm keine Nachteile. Wenn es soweit ist, einfach eine kurze Stellungnahme an die DRV wieso weshalb warum.
=//=am 24.11.2015 | 10:11
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, die Maßnahme in der Tagesklinik teilstationär, also nur ein paar Stunden am Tag, durchzuführen. Wenn er allerdings an mehreren Kitas die Arbeit als Hausmeister ausüben soll, dürfte es mit den Arbeitszeiten schwierig werden.
Rentner1956am 24.11.2015 | 08:31
Guten Morgen, die Frage stellt sich allerdings, ob es sinnvoll ist die Maßnahme zu beenden. Um dauerhaft stabil zu bleiben und dem Alkohol zu trotzen, ist es besser jetzt alles dafür zu tun, das zukünftig ein geregeltes Leben ohne Alkohol möglich ist.
Herz1952am 24.11.2015 | 13:26
Rentner1956, womöglich hilft es ihm auch, stabil zu bleiben, wenn er wieder seiner Arbeit nachgeht. Eine Sucht bleibt eine Sucht bleibt eine Sucht. Sie kann medizinisch nicht geheilt werden und kann jederzeit wieder auftreten. Man kann nicht einmal vorhersehen unter welchen Bedingungen.
Herz1952am 24.11.2015 | 16:03
Rentner1956, im Gegenteil, es kann sogar hilfreich sein, eine Therapie abzubrechen, sie kann erfahrungsgemäß auch mehr schaden als Nutzen. Aber es sollte individuell entschieden werden. Bei Tageskliniken geht es sogar darum, die Menschen bald wieder in ihren normalen Rhythmus zu bringen, da kann der Abbruch der eigentlichen Maßnahme sogar nützlich sein. Allerdings ist zu beachten - und das kann man schlecht beurteilen - dass sich die Patienten überschätzen. Aber Ärzte sind auch nur Menschen. Der Satz, dass eine Sucht ist und eine Sucht bleibt, den hätte ich vielleicht nicht schreiben sollen, denn dieser kann eine Enttäuschung auslösen, was nicht hilft. Aber darüber klären die Ärzte auf und es muss nicht zwangsläufig einen Rückfall geben. Aber dass in vielen Fällen eine Therapie nichts bringt und die Krankheit verschlechtert werden kann, das habe ich schon öfter erfahren. Ich wünsche jedenfalls Jens Wendland alles Gute und dass er keinen Rückfall bekommt.
Herz1952am 24.11.2015 | 16:14
Nachtrag: der Erfolg einer Therapie kann sich auch früher Einstellen als geplant. Aber dies können diejenigen nicht beurteilen, die eine Therapie genehmigen. Auch auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen steht immer der Satz "voraussichtlich bis (Datum)". Sollte es nicht reichen, kann verlängert werden. Wenn man schon vorher wieder arbeitsfähig ist, dann geht man wieder arbeiten. Krankheiten verlaufen individuell. Daran ändert auch keine Arzt und keine Verordnung etwas.
Jens W.am 24.11.2015 | 19:40
Hallo und danke für die vielen informativen Beiträge. Alles Gute, das Thema kann geschlossen werden. MfG, Jens
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