Hallo,
als Tagesmutter unterliegen Sie grds. der Versicherungspflicht. Daher besteht auch die Verpflichtung, eine solche selbständige Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach deren Aufnahme bei der DRV zu melden.
Versicherungspflicht - und somit Zahlungspflicht - tritt aber erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 450,-€ ein.
Wenn Sie sich bei der DRV melden, wird zunächst Versicherungsfreiheit festgestellt (wenn der Gewinn unter 450,- € liegt) und Ihr Einkommen jährlich überprüft.