Soweit der Gewinn Ihrer Freundin 450 EUR monatlich übersteigt, ist sie als selbständig tätige Tagesmutter versicherungspflichtig. Selbständig Tätige können während der ersten drei Kalenderjahren ihrer Selbständigkeit wählen, ob sie den halben Regelbeitrag (235,62 EUR/Ost, 271,62 EUR/West), den Regelbeitrag (471,24 EUR/Ost, 543,24 EUR/West) oder den einkommensgerechten Beitrag (abhängig vom Gewinn) zahlen. Da der Regelbeitrag in den ersten drei Kalenderjahre der Selbständigkeit nur auf Antrag der Versicherten erhoben wird, ist eine Nachforderung des Regelbeitrags nicht zu erwarten. Ihre Freundin sollte sich nun schnellstmöglich an ihren Rentenversicherungsträger wenden und sich bezüglich ihres Versicherungsverhältnisses bzw. ihrer Beitragszahlung beraten lassen.