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Experten-Antwort

Tagesmutter - Nachzahlung wegen verspäteter Meldung

von Max Bernd27.07.2016 | 23:44
1920 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, eine Freundin von mir arbeitet seit Juni 2015 als Tagespflegeperson (über 450€) und ist somit versicherungspflichtig. Leider hat sie es versäumt, sich entsprechend bei der Rentenversicherung anzumelden. In diversen Forenbeiträgen konnte ich lesen, dass im Fall einer Nachzahlung häufig der Regelbeitrag (543,24€) veranschlagt wird. Erwartet die Freundin nun eine Nachzahlungsforderung von über 7000€? Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einer Ratenzahlung? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Soweit der Gewinn Ihrer Freundin 450 EUR monatlich übersteigt, ist sie als selbständig tätige Tagesmutter versicherungspflichtig. Selbständig Tätige können während der ersten drei Kalenderjahren ihrer Selbständigkeit wählen, ob sie den halben Regelbeitrag (235,62 EUR/Ost, 271,62 EUR/West), den Regelbeitrag (471,24 EUR/Ost, 543,24 EUR/West) oder den einkommensgerechten Beitrag (abhängig vom Gewinn) zahlen. Da der Regelbeitrag in den ersten drei Kalenderjahre der Selbständigkeit nur auf Antrag der Versicherten erhoben wird, ist eine Nachforderung des Regelbeitrags nicht zu erwarten. Ihre Freundin sollte sich nun schnellstmöglich an ihren Rentenversicherungsträger wenden und sich bezüglich ihres Versicherungsverhältnisses bzw. ihrer Beitragszahlung beraten lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, oder wenn es für sie günstiger ist, den einkommensgerechten Beitrag.

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2 Antworten

Max Berndam 28.07.2016 | 07:22
Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort! Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, müsste die Freundin bei verspäteter Meldung also nur den halben Regelbeitrag nachzahlen?
Max Berndam 28.07.2016 | 07:48
Alles klar, nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!
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