Hallo Alexandra,
eine geringfügige Selbständige Tätigkeit (Tagesmutter) und eine geringfügige gewerbl. Beschäftigung (Minijob) werden nicht zusammenaddiert.
Die Addition ist für selbständige Tätigkeiten mit anderen selbständigen Tätigkeiten oder für geringfügige Beschäftigungen mit anderen geringfügigen Beschäftigungen möglich. Nicht jedoch über kreuz.
Im Ergebnis ist jede Beschäftigung/Tätigkeit also für sich zu betrachten.
Trotzdem empfehle ich die Vorsprache bei Ihrem Rententräger. Dort sollten sie die selbständige (geringfügige) Tätigkeit anzeigen und sich über rentenrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informieren.
zB könnten Probleme beim Erwerbsminderungsschutz auftreten. Ebenfalls spannend sind ggf. Informationen zum Thema Riester und Förderung.