Hallo Wolfram Dorner,
eine vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren ist an Hinzuverdienstgrenzen gebunden, sofern der Anspruchsinhaber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Wir gehen davon aus, dass Sie dem Geburtsjahrgang 1951 angehören, womit Sie die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 5 Monaten erreichen.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die generelle Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR monatlich.
Bei höheren Einkünften, wäre ggf. eine Teilrente zu gewähren.
Falls Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze nun eine Provision beziehen, wäre diese als Einkommen im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch IV zu sehen, da Provisionen grundsätzlich zum Arbeitsentgelt nach dieser Vorschrift zählen.