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Experten-Antwort

tatsächlicher Beginn der vollen EM Rente

von Sonne24.01.2019 | 12:42
109 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen! Ich habe im Mai 2017 eine Reha beantragt und bin dann im September 2017 als arbeitsunfähig aus der reha entlassen worden. Im August 2018 habe ich erneut eine Reha gemacht ( Intervall), mit demselben Ergebnis. Anschließend wurde ich ausgesteuert und von der Arge dazu aufgefordert, die EM Rente zu beantragen. Ende Oktober 2018 hat mir die RV mitgeteilt, daß der Antrag zur Reha im Mai 2017 als Antrag zur Rente umgewandelt wurde. Ich hätte diesen Bescheid ablehnen können, wenn ich diesen frühzeitig erhalten hätte und es bis dahin keine auf Aufforderung Dritter gegeben hätte. Bei der formellen antragstellung im Januar 2019 mußte ich nun erfahren, daß der tatsächliche Tag des Antrags vom Mai 2017 maßgeblich ist. Da meine Rente leider sehr gering ausfallen wird, ist es für mich natürlich sehr wichig, meine Rente so spät wie möglich zu beziehen. Es wäre schön, zu erfahren, wie die rechtliche Lage aussieht und Aussicht auf einen späteren Zeitpunkt bei der Berechnung gilt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2019 | 15:27

Hallo, Sonne,

laut vorliegend geschildertem Sachverhalt wurde der Reha-Antrag im Mai 2017 maßgebend, da man entschieden hat, dass bereits zu diesem Zeitpunkt eine Erwerbsminderung vorgelegen hat. Man spricht in solchen Fällen von einer Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag. Der Rentenantrag gilt als fristgerecht in 2017 gestellt und der Rentenbeginn liegt dann – für Sie leider - vor dem 01.01.2019. Somit kommt es nicht zu der Situation, dass das Recht ab 01.01.2019 Anwendung finden kann. Dies hat auch zur Folge, dass es einen Nachzahlungsbetrag gibt. Ob und in welcher Höhe dieser Nachzahlungsbetrag für Sie zur Auszahlung kommt, hängt davon ab, welche Leistungen Sie bereits von anderen Sozialleistungsträgern im selben Zeitraum enthalten haben. Darüber werden Sie dann gesondert informiert, nach dem diese Stellen Ihre Ansprüche bekannt gegeben haben und die Abrechnung erfolgt ist.

2 Antworten

Oskaram 24.01.2019 | 13:28
Wenn Sie im Mai 2017 eine Reha beantragt haben, wären Sie da schon krank und die RV sieht daher zu dieser Zeit den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung schon zu dieser Zeit. Ist durchaus üblich, dass der Beginn des Leistungsfalles schonmal in der Vergangenheit liegen kann.
Sonneam 24.01.2019 | 18:00
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe doch im August 2018 eine zweite Reha gemacht, die doch sicher nicht bewilligt worden wäre, wenn nichtdoch eine eventuelle besserung möglich gewesen wäre. Wenn mein Antrag erst ab 2018 gelten würde, wäre das für mich von Vortei, da ich in 2017 schlechter dastehen würde. Ich habe seit April 2018 bis heute Leistungen von der KK und der Arge erhalten
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