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Experten-Antwort

Technikerschulung vollzeit

von RalfB09.04.2019 | 15:48
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Hallo zusammen, ich habe in den Neunzigern meine Techniker in Vollzeit gemacht. Aus meiner Sicht wird dieser für meine 45-jährige Beitragszeit dazugerechnet. Ist das Richtig, oder gibt es da Besonderheiten? Vielen Dank vorab. Ralf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

die Ausbildung zum Techniker zählt zu der Wartezeit von 45 Jahren, wenn für Sie während dieser Zeit entweder Pflichtbeiträge gezahlt wurden oder Sie Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (ALG I) oder Übergangsgeld erhalten haben und diese Zeiten Anrechnungszeiten sind. Haben Sie allerdings lediglich Anrechnungszeiten wegen (Fach-)Schulbesuch in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert, zählt die Zeit nicht zu den 45 Jahren dazu.

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