Technische Hilfsmittel gehen - in der Regel - in das Eigentum des Rehabilitanden über.
Ggf. ergeben sich nähere Hinweise aus dem damaligen Bewilligungsbescheid. Es kann sein, dass ein Eigentumsvorbehalt enthalten ist.
Sofern - wie von Ihnen angegeben - „Zuschüsse“ gezahlt worden sind und damit offensichtlich keine vollständige Kostenübernahme erfolgt ist, spricht mehr dafür, dass das technische Hilfsmittel in Ihr Eigentum übergegangen ist.
Zur weiteren Klärung empfiehlt sich aber eine Kontaktaufnahme mit dem damaligen Kostenträger.