Hallo Max,
eine Beitragszahlung führt nicht dazu, dass Sie eine Rente ohne Abschläge, sondern Sie kaufen sich durch die Zahlung Entgeltpunkte hinzu, die rein rechnerisch die Abschläge ausgleichen.
Bsp:
Laut Auskunft würden Sie mit dem zukünftigen bescheinigten Entgelten 40 Entgeltpunkte erreicht haben. Bei einem Abschlag von 10,8 % ergeben sich daraus 40 X 0,8920 = 35,6800 persönliche Entgeltpunkte.
Um die Abschläge auszugleichen, müssen Sie 4,8430 Entgeltpunkte „zukaufen“ (40 / 0,892 = 44,8430 EP – 40 EP = 4,8430 EP, Gegenrechnung 44,8430 * 0,892 = (gerundet auf 4 Stellen nach dem Komma) 40 persönliche Entgeltpunkte.
Sie können Teilzahlungen leisten, die Berechnung in der ersten Auskunft ist aber nur gültig, wenn Sie die Gesamtsumme innerhalb von drei Kalendermonaten nach dieser Auskunft zahlen.
Um auch bei Teilzahlung möglichst nahe an die auszugleichenden Entgeltpunkte heranzukommen, könnten Sie nach jeder Zahlung eine neue Auskunft hinsichtlich des restlichen Beiträge anfordern.
Dabei kann sich der restliche Beitragsaufwand verändern durch z.B. :
- die Berechnungswerte der DRV (der Umrechnungsfaktor)
- die Höhe Ihrer zukünftigen bescheinigten Entgelte.
Die letzte Auskunft sollten Sie dann im Rahmen Ihres tatsächlichen Rentenantrages anfordern (max. 3 KM vor dem Rentenbeginn, am besten wenn die tatsächlichen Entgelte z.B. im Rahmen der Hochrechnung für die letzten 3 KM bekannt sind. Schwierig wird es dann nur , wenn Sie eine Altersrente beantragen, die (ggf. durch den späteren Rentenbeginn) weniger oder keine Abschläge hat.
Allerdings werden auch in diesem Fall „überzahlte“ Beiträge nicht zurückgezahlt , sie erhöhen dann die ggf. abschlagsfreie Rente.
Quellen:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
und
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
sowie
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
Tun Sie aber bitte Ihrer Personalabteilung und der DRV den Gefallen und fordern Sie nicht nach jeder der 10 Teilzahlungen eine neue Auskunft an. Soviel Spaß beim regelmäßigen neuen Erstellen der Auskunft müssen Sie der Sachbearbeitung auch nicht antun. Der Umrechnungsfaktor ändert sich einmal jährlich.
Wenn Sie sich richtig tief einlesen wollen, sind hier noch ein paar weitergehende Informationen (teilweise aber noch Rechtsstand bis zum 31.12.2016):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/…
http://www.vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Stu…
MfG
zelda