Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie DRV berechnet auf Ihren Antrag die Ausgleichszahlung. Dazu fordert Sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Bezug des derzeitigen Bruttoarbeitsentgeltes. Die errechnete Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung geltenden Werte (Durchschnittsentgelt, Beitragssatz,…) ermittelt. Zahlt der Versicherte dann die Abschlagszahlung in Raten, werden unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Werte die Rentenanwartschaften errechnet. Das bedeutet, dass sich unweigerlich Abweichungen ergeben. Die dann ggf. in Anspruch genommene vorgezogene Altersrente ist nicht abschlagsfrei! Durch die Ausgleichszahlung hat die Bruttorente nur annähernd den Wert der ungeminderten Rente
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.