Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Technische/Praktische Frage

von Max23.03.2017 | 13:37
1403 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich könnte die bei einer Rente mit 63 anfallenden Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Soweit alles in Ordnung. ABER wie läuft das ganze praktisch / technisch ab ?? Folgender Fall: Mit 58 rechnet mir die DRV aus das ich rund 60000 Euro zahlen müsste um die kompletten Abschläge auszugleichen. Ich könnte bereits jetzt mit 58 anfangen den Betrag in Raten zu zahlen. (Maximal zwei Überweisungen pro Jahr!?!?) Habe ich dann bis 63 insgesamt die 60000 Euro gezahlt, gibt es die Rente ohne Abschlag. Was ich nicht verstehe: Die 60000 Euro könnten sich doch im nachhinein als falsch herausstellen.... (Neue Rentenwerte, die hochgerechneten Entgelte stimmen nicht mit dem tatsächlichen Entgelt überein etc. .......) Wie läuft das dann technisch / praktisch ab ?? Sind die 60000 Euro trotzdem verbindlich ?? Oder wird ständig neu gerechnet ?? Danke !! Freundliche Grüße, Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die DRV berechnet auf Ihren Antrag die Ausgleichszahlung. Dazu fordert Sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Bezug des derzeitigen Bruttoarbeitsentgeltes. Die errechnete Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung geltenden Werte (Durchschnittsentgelt, Beitragssatz,…) ermittelt. Zahlt der Versicherte dann die Abschlagszahlung in Raten, werden unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Werte die Rentenanwartschaften errechnet. Das bedeutet, dass sich unweigerlich Abweichungen ergeben. Die dann ggf. in Anspruch genommene vorgezogene Altersrente ist nicht abschlagsfrei! Durch die Ausgleichszahlung hat die Bruttorente nur annähernd den Wert der ungeminderten Rente

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Maxam 23.03.2017 | 15:03
Viele Dank für die schnelle Antwort! 1) Könnte man noch kurz vor 63 die Berechnung des "fehlenden Betrages" von der DRV ausrechnen lassen um dann mit 63 tatsächlich OHNE Rentenminderung in Rente gehen zu können ?? 2) Wie verhält es sich eigentlich in Fällen wo man zu viel gezahlt hat, weil man die letzten Jahre vor der Rente plötzlich nur Teilzeit gearbeitet hat ?? Freundliche Grüße, Max
Rentensputnikam 23.03.2017 | 15:18
zu 1) Ja eine Einzahlung ist möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie so die Einzahlung nicht mehr optimal als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können und sich diese Einzahlung dann erst nach ca. 20 Jahren Rentenbezug amortisiert. zu 2) Die eingezahlten Beträge werden nicht erstattet, allerdings erhöhen diese Ihre spätere Altersrente bzw. gleichen Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente aus.
Maxam 23.03.2017 | 15:47
@Rentensputnik Glaube Sie haben meine Frage falsch verstanden. Es geht nicht darum den kompletten Betrag kurz vor Rentenbeginn zu zahlen, sondern nur den ggf. "fehlenden Betrag" aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ....
Rentensputnikam 23.03.2017 | 18:16
Natürlich können Sie sich den korrekten Betrag kurz vor Inanspruchnahme der Altersrente erneut berechnen lassen und evtl. höhere Zahlungen noch leisten. Sollte sich die Grundlage der erstmaligen Berechnung ändern (z.B. Teilzeit), können Sie sich schon erfolgte Zahlungen nicht erstatten lassen, aber die geleisteten Zahlungen erhöhen dann Ihre Rentenansprüche.
zeldaam 23.03.2017 | 18:55
Hallo Max, eine Beitragszahlung führt nicht dazu, dass Sie eine Rente ohne Abschläge, sondern Sie kaufen sich durch die Zahlung Entgeltpunkte hinzu, die rein rechnerisch die Abschläge ausgleichen. Bsp: Laut Auskunft würden Sie mit dem zukünftigen bescheinigten Entgelten 40 Entgeltpunkte erreicht haben. Bei einem Abschlag von 10,8 % ergeben sich daraus 40 X 0,8920 = 35,6800 persönliche Entgeltpunkte. Um die Abschläge auszugleichen, müssen Sie 4,8430 Entgeltpunkte „zukaufen“ (40 / 0,892 = 44,8430 EP – 40 EP = 4,8430 EP, Gegenrechnung 44,8430 * 0,892 = (gerundet auf 4 Stellen nach dem Komma) 40 persönliche Entgeltpunkte. Sie können Teilzahlungen leisten, die Berechnung in der ersten Auskunft ist aber nur gültig, wenn Sie die Gesamtsumme innerhalb von drei Kalendermonaten nach dieser Auskunft zahlen. Um auch bei Teilzahlung möglichst nahe an die auszugleichenden Entgeltpunkte heranzukommen, könnten Sie nach jeder Zahlung eine neue Auskunft hinsichtlich des restlichen Beiträge anfordern. Dabei kann sich der restliche Beitragsaufwand verändern durch z.B. : - die Berechnungswerte der DRV (der Umrechnungsfaktor) - die Höhe Ihrer zukünftigen bescheinigten Entgelte. Die letzte Auskunft sollten Sie dann im Rahmen Ihres tatsächlichen Rentenantrages anfordern (max. 3 KM vor dem Rentenbeginn, am besten wenn die tatsächlichen Entgelte z.B. im Rahmen der Hochrechnung für die letzten 3 KM bekannt sind. Schwierig wird es dann nur , wenn Sie eine Altersrente beantragen, die (ggf. durch den späteren Rentenbeginn) weniger oder keine Abschläge hat. Allerdings werden auch in diesem Fall „überzahlte“ Beiträge nicht zurückgezahlt , sie erhöhen dann die ggf. abschlagsfreie Rente. Quellen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… sowie http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Tun Sie aber bitte Ihrer Personalabteilung und der DRV den Gefallen und fordern Sie nicht nach jeder der 10 Teilzahlungen eine neue Auskunft an. Soviel Spaß beim regelmäßigen neuen Erstellen der Auskunft müssen Sie der Sachbearbeitung auch nicht antun. Der Umrechnungsfaktor ändert sich einmal jährlich. Wenn Sie sich richtig tief einlesen wollen, sind hier noch ein paar weitergehende Informationen (teilweise aber noch Rechtsstand bis zum 31.12.2016): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/… http://www.vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Stu… MfG zelda
W*lfgangam 23.03.2017 | 19:48
Ergänzend an Max: Legen Sie einfach 1-2 % pro Folgejahr der Teilzahlung zusätzlich drauf - jedes Jahr natürlich nochmals -, dann dürften Sie wertmäßig etwa auf Reihe liegen und lassen nur die Schlussrate dann neu rechnen. > Die 60000 Euro könnten sich doch im nachhinein als falsch herausstellen.... (... die hochgerechneten Entgelte stimmen nicht mit dem tatsächlichen Entgelt überein...) Der Bescheid über die Ausgleichszahlung bleibt solange wirksam, bis er durch ein neues Verfahren/Antrag auf die neuen Rechnungswerte optimiert wird. Insofern sind die sich bis dahin Jahr für Jahr ergebenden Abweichungen Peanuts ...im Vordergrund sollte eher die zusätzliche Option "Steuerminderungen" in der Zahlungsphase stehen, als die erst nach _sehr_ langer Laufzeit erkauften Rentenabschläge durch Rentenbezug Cent-genau wieder auf dem eigenen Bankkonto zu haben. Gruß w.
zeldaam 23.03.2017 | 19:45
Schadeam 24.03.2017 | 07:56
danke @zelda, @W*lfgang ihr habt wirklich prima auf den Punkt gebracht um was es geht.......diese Antworten sollte sich jeder Berater ausdrucken und bei Bedarf einem "quengeligen Kunden" der das wieder mal mit "hätte wenn und aber centgenau" haben will ausdrucken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026