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teihabe am arbeitsleben

von franzi14.06.2010 | 13:20
999 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo alle zusammen, ich hoffe mir kann hier jmd helfen. Ich habe bei der rentenversicherung einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt dieser wurde nicht entsprochen aus ihrer sicht kann ich mein beruf als hotelfachfrau noch nach gehen trotz mehrerer bandscheibenvorfälle. jetzt meinte die von der krankenkassse ich soll wiederspruch einlegen bringt das denn was oder bekomm ich wieder eine absage?? lieben gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo franzi,

wenn Sie der Auffassung sind, dass die Leistung zu Unrecht abgelehnt worden ist, haben Sie selbstverständlich das Recht, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Über die Erfolgssaussichten lässt sich im Rahmen dieses Forums allerdings nichts sagen. Dies wäre reine Spekulation.

1 Antworten

Zam 14.06.2010 | 13:46
Widerspruch einzulegen wenn eine Entscheidung nicht zu ausgefallen ist wie erhofft, ist immer sinnvoll. Inwieweit dieser dann von Erfolg gekrönt sein wird, lässt sich im Voraus nicht sagen. Ich kann ihnen aber sicher sagen, das wenn Sie keinen Widerspruch einlegen , werden Sie auch keine Teilhabe bekommen.... Legen Sie also den Widerspruch ein ( möglichst mit rechtlicher Hilfe und Unterstützung des VdK,SovD oder einem Anwalt ) und ihre Chancen steigen im Widerspruchsverfahren ganz erheblich.
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