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Experten-Antwort

Teil-EM, Abschläge Altersrente

von tomi13.05.2014 | 10:57
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Hallo zusammen, wenn eine Versicherter eine volle EM erhält, bleiben die Abschläge lebenslang erhalten, wenn daraus in eine Altersrente gewechselt wird. Wenn aber eine Teil-EM (z.B. eine halbe EM-Rente) bezogen wrd, wie sieht dann der Übergang in eine Altersrente aus? Bleiben dann die Abschläge für die Hälfte der Altersrente lebenslang bestehen? Danke für Info!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird im Anschluss an eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Altersrente geleistet, verbleibt es für die Entgeltpunkte aus denen im Verminderungszeitraum bereits eine Rente gezahlt wurde bei dem verminderten Zugangsfaktor (Abschlag). Der Verminderungszeitraum war bei Rentenbeginn vor 2012 der Zeitraum vom 60. bis zum 63. Lebensjahr. Ab Rentenbeginn 01.01.2012 wird dieser Zeitraum stufenweise Richtung 62. bis 65. Lebensjahr verschoben. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat den Rentenartfaktor 0,5. Daher wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (ohne Ruhen wegen Hinzuverdienst) aus der Hälfte der Entgeltpunkte für eine Vollrente gezahlt.

Bei Zahlung einer Altersrente im Anschluss an die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (ohne Ruhen wegen Hinzuverdienst) verbleibt es für diese Entgeltpunkte (Hälfte einer Vollrente) bei dem Zugangsfaktor (Abschlag) aus der Erwerbsminderungsrente, es sei denn, die Altersrente beginnt vor oder während des Vermindungszeitraumes und der Zugangsfaktor der Altersrente ist höher als der Zugangsfaktor der Erwerbsminderungsrente (geringerer Abschlag der Altersrente).

Die bisher nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (die Hälfte aus der bisher keine Rente gezahlt wurde) erhalten den Zugangsfaktor (Abschlag) der Altersrente in Abhängigkeit davon, ob und für welchen Zeitraum die Altersrente gegebenenfalls vorzeitig in Anspruch genommen wird.

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