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Teil EM in volle EM

von lisbeth04.05.2018 | 14:58
364 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich erhalte seit 2016 eine Teil EM die auf 2 Jahre befristet war. Nach 2 weiteren erfolglosen OPs hat sich mein gesundheitl. Zustand verschlechtert. Aus diesem Grund habe ich bei dem neuen Antrag auf Verlängerung der EM eine volle EM beantragt. Ich war diese Woche beim Gutachter, der die Verschlimmerung auch als gegeben sah und auch der Ansicht ist, dass ich nicht mehr über 3h arbeitsfähig bin. Schließt sich die DRV in der Regel diesem Gutachten an oder muss ich befürchten dass diese trotzdem nur die Teil EM weitergewährt?

5 Antworten

lisbetham 04.05.2018 | 15:21
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Schließt sich die DRV in der Regel diesem Gutachten an oder muss ich befürchten dass diese trotzdem nur die Teil EM weitergewährt?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die DRV-Sachbearbeiter nicht unbedingt die Meinungen von Gutachtern und Ärzten teilen. Die letzten Entscheidungen treffen der hausinterne sozialmedizinische Dienst der DRV sowie der interne Hausjurist, nach Auswertung aller vorliegenden Unterlagen. MfG
Diese Erfahrung durfte ich leider auch schon einmal machen und ist auch dieses Mal meine Befürchtung :(. Ich hatte gehofft, dass das nicht so oft der Fall ist... aber dann.
Schorscham 04.05.2018 | 15:10
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die DRV-Sachbearbeiter nicht unbedingt die Meinungen von Gutachtern und Ärzten teilen. Die letzten Entscheidungen treffen der hausinterne sozialmedizinische Dienst der DRV sowie der interne Hausjurist, nach Auswertung aller vorliegenden Unterlagen. MfG
Losbeth Salanderam 04.05.2018 | 19:51
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Diese Erfahrung durfte ich leider auch schon einmal machen und ist auch dieses Mal meine Befürchtung :(. Ich hatte gehofft, dass das nicht so oft der Fall ist... aber dann.
Das hatte ich damals auch gehofft. Zumal die DRV-Sachbearbeiter ca. zwei Jahre später nach einer schriftlichen Belehrung einer SG-Richterin zugaben, dass ihre frühere Entscheidung falsch war und dass mein Rentenantrag gar nicht erst abgelehnt werden durfte, wenn sie ihren Job gekonnt hätten. Viel Glück! MfG
Hallo Lisbeth, auch von meiner Seite ganz VIEL GLÜCK!! LG L. Salander
KSCam 04.05.2018 | 20:50
Mal im Ernst: was soll so eine Frage im Forum? Sie haben einen Antrag gestellt - der wird bearbeitet und es wird entschieden. Entweder Sie kriegen die volle Rente befristet oder unbefristet, oder wieder eine Teilrente, oder..... Wer im Forum soll von außen ohne Detailkenntnis dazu etwas sagen?
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