Tätigkeit 3-6 Stunden/tgl. deutet auf teilweise Erwerbsminderung hin und man scheint ja irgendwie den Arbeitsmarkt bzw. Ihre Einsetzbarkeit am Arbeitsmarkt zu prüfen (zB durch Umsetzung beim bisherigen Arbeitgeber)
Ich vermute (nur Vermutung) es geht um die Frage ob möglicherweise eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gezahlt werden kann.
Wie gesagt, ist nur eine Vermutung. Rufen Sie Ihre Sachbearbeitung doch einfach mal an und fragen wann mit einer entgültigen Entscheidung zu rechnen ist. Alles andere sind nur Vermutungen und Spekulationen. Damit ist Ihnen auch nicht wirklich geholfen.
Hallo Sunny,
4 Wochen Wartezeit (regelmäßig auch länger) bis zu einem Erwerbsminderungsrentenbescheid sind nicht ungewöhnlich. Man muss sich einen Überblick über Ihre gesundheitlichen Probleme verschaffen, ggf. noch medizinische Unterlagen Ihrer Ärzte anfordern und das ganze dann auswerten. Mitunter kann dann noch eine weitere Begutachtng erforderlich sein oder, so in die Richtung scheint es bei Ihnen zu gehen, man schaut ob noch Teilzeitarbeitsplätze vorhanden und verfügbar sind. Hintergrund hier ist der Grundsatz Reha vor Rente. Wenn Sie durch Umsetzung zB einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz bekommen können, dann wäre eine volle Erwerbsminderungsrente nicht möglich.
Wenn ich Ihre Worte richtig deute, dann haben Sie bereits eine Rente zugesprochen bekommen. Insofern sollte Ihnen auch ein entsprechender Rentenbescheid vorliegen. Bitte schauen Sie ob dort irgendwelche Hinweis gegeben wurden, dass der Rententräger noch bzgl. voller Erwerbsminderung prüft. Sollte das der Fall sein, so können Sie die entgültige Entscheidung in Ruhe abwarte. Die Dauer von bisher 4 Wochen ist nicht ungewöhnlich.
Sollten Sie "nur" die Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente bekommen haben, ohne weitergehende Hinweise, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger und klären Sie ab warum der Arbeitgeber bzgl. Teilzeitarbeitsplätze befragt wurde und ob Sie noch mit weiteren Rentenbescheiden rechnen können.
Ich denke hier könnte es tatsächlich um die Prüfung eines vollen Erwerbsminderungsanspruchs wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt gehen. Dies kann Ihnen aber nur die zuständige Sachbearbeitung verbindlich mitteilen.
Sorry! Da ist ein Smilie reingerutscht, soll heißen Formular R1518
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