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Experten-Antwort

Teil-EM Rente auf Grund von Zeiten mögl.?

von Gregor18.09.2013 | 22:20
1468 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich wollte fragen, falls in diesem Fall nur die Zeiten betrachtet werden, ob dann Rentenansprüche auf eine Teilrente schon ausgeschlossen sind oder nicht. (Die Krankheit war vor dem Studium schon da). Die Zeiten sind wie folgt: 09/2002-02/06 Berufsausbildung (1. Auftreten der Krankheit) 02/06-03/06 ALG1 04/06-06/06 Zeitarbeit 06/06-07/06 Zwischenzeit 07/06-09/06 ALG1 09/06-07/08 zweiter Bildungsweg 07/08-09/08 ALG1 09/08-12/08 Zivi (mit Entlassungsverfahren wg. der Krankheit) 12/08-05/09 ALG2 + 1Eurojob 05/09-10/10 ALG2 11/10-jetzt Studium (Abbruch aber mom. eingeschrieben) Ich hatte die Frage so ähnlich schon mal hier drin stehen und musste eine Änderung vornehmen. Möcht mich da noch für die zwei positiven konstuktiven Beiträge bedanken. Ich bin wieder dankbar über jeden konstruktiven Beitrag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Neben den medizinischen sind versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung erforderlich.

- Die allgemeine Wartezeit (mindestens 60 Kalendermonate Versicherungszeit) müssen vorliegen.

- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegt werden konnten (z.B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit etc.) unberücksichtigt.

2. Nach dem von Ihnen beschriebenen Vesicherungsverlauf haben Sie mehr als 60 Kalendermonate Pflichtbeiträge zurückgelegt. Ob auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann so nicht beurteilt werden, weil nicht dargelegt wurde, bis zu welchem Zeitpunkt das Studium durchgeführt wurde.

3. Nur aufgrund einer Antragstellung auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann geprüft und festgestellt werden, ob und gfls. wann der Leistungsfall eingetreten ist. Aufgrund Ihrer Schilderung wird dann auch geprüft, ob es sich um ein Eingangsleiden handelt.

4. Sie sollten einen o.a. Rentenantrag stellen beim zuständigen Rentenversicherungsträger (z.B. Auskunfts- und Beratungsstellen) oder beim Versicherungsamt (im Hause der Stadtverwaltung) stellen.

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1 Antworten

Gregoram 25.09.2013 | 14:18
Danke.
Deutsche Rentenversicherung
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