Von hier ist leider nicht zu beurteilen, welche Fallkonstellation für Sie die günstigere ist.
Wir empfehlen Ihnen sich daher umgehend (innerhalb der Widerspruchsfrist) an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden. Hierbei können Sie sich beraten lassen, welche Optionen Sie haben (ggf. nur die EM-Rente zu beanspruchen) und welche Konstellation für Sie (auch finanziell) günstig ist; von hier ist eine entsprechende Beratung bzw. Empfehlung leider nicht vorzunehmen.
Es ist nicht möglich, die Altersrente zum 01.08.2019 wieder in eine volle EM-Rente umzuwandeln.
MfG