Hallo, Harry54,
wir empfehlen Ihnen Ihre persönliche Situation bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe genauer abzuklären. Sachverhalte im Rentenverfahren und der damit verbundenen Prüfung z.B. der bisherigen Hinzuverdienstregelungen, die die Vergangenheit betreffen könnten, werden neu bewertet werden. Dies wird alles im neuen Rentenbescheid dargestellt werden.
Wenn Sie bei voller Erwerbsminderung weiter am Arbeitsleben teilnehmen wollen, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen um mit ihm zu besprechen, in welchem zeitlichen Umfang Sie dort tätig sein werden (Hinweis: bei voller Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich möglich). Ansonsten verweisen wir auf die Aussagen von „siehe hier“ und „Einspruch“.