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Experten-Antwort

Teil-EM-Rente beantragt, soll volle bekommen

von Harry5419.02.2020 | 11:51
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe im Februar 2018 einen Antrag Teil-EM-REnte gestellt da ich versuchen wollte/will noch Teilzeit zu arbeiten. Bin seit 2016 chronisch krank (krebs) Nach Reha und Gutachter soll ich jetzt (tel. auskunft DRV) eine volle EM-Rente bekommen. Nun meine Frage: habe seit 2013 einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 16 Wochenstunden und 1200 brutto. war zwar oft krank (auch Krankengeld-Bezug), habe aber teilweise meinen Job erfüllen können. Bei Teil-EM wäre dieser Verdinest ja wahrscheinlich in Ordnung (habe früher gut verdient), aber was passiert jetzt bei Voll-EM? Muss ich alles zurückzahlen? Und die Steuererklärungen neu machen? Blicke nicht durch und bitte um Rat - Danke voarb!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Harry54,

wir empfehlen Ihnen Ihre persönliche Situation bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe genauer abzuklären. Sachverhalte im Rentenverfahren und der damit verbundenen Prüfung z.B. der bisherigen Hinzuverdienstregelungen, die die Vergangenheit betreffen könnten, werden neu bewertet werden. Dies wird alles im neuen Rentenbescheid dargestellt werden.

Wenn Sie bei voller Erwerbsminderung weiter am Arbeitsleben teilnehmen wollen, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen um mit ihm zu besprechen, in welchem zeitlichen Umfang Sie dort tätig sein werden (Hinweis: bei voller Erwerbsminderung  unter 3 Stunden täglich möglich). Ansonsten verweisen wir auf die Aussagen von „siehe hier“ und „Einspruch“.

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5 Antworten

Siehe hieram 19.02.2020 | 12:17
Hallo Harry, Sie sollten zunächst den schriftlichen Bescheid abwarten, da in diesem dann viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Vorab: Wenn Ihre Rente rückwirkend ab Leistungseintritt (2016) bewilligt wird, haben Sie spätestens ab dem 7. Monat nach Leistungseintritt Rentenanspruch. Der rückwirkend zu zahlende Betrag würde zunächst einbehalten werden und die DRV würde prüfen, ob andere Stellen (z.B. Krankenkasse) Ansprüche auf Erstattung haben. Ein gleichzeitiges Einkommen bei rückwirkend bewilligter Rente würde als Hinzuverdienst angerechnet werden und kann dazu führen, dass der Anspruch vom Grunde her besteht aber für die Überschneidung nicht zur Auszahlung kommt. Dies hängt von der Höhe der bewilligten Rente ab und was Sie hinzuverdienen dürfen. Steuerlich betrachtet gilt eine Rente, die z.B. Krankengeld ersetzt, als durch die Zahlung von Krankengeld "erfüllt". Und evtl. würden dadurch die Steuererklärungen der betroffenen Jahre korrigiert werden. Dies im Einzelnen zu erklären ist aber Thema für einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt direkt, nicht für dieses Rentenforum. In dem Bescheid, der Ihnen dann wohl bald zugestellt werden wird, wird nachvollziehbar vorgerechnet, wie sich Ihre Ansprüche berechnen. Sollten Sie dazu dann noch Fragen haben, ist es sicher sinnvoll, die örtliche Beratungsstelle Ihrer zuständigen DRV aufzusuchen und sich dort zu informieren. Es wird in dem Bescheid dann auch stehen, unter welchen Umständen Sie noch weiter einer Teilzeitarbeit nachgehen dürfen und wie hoch der Hinzuverdienst sein darf. "Pauschal" ist das bei einer vollen Erwerbstätigkeit eine Tätigkeit unter täglich 3 Stunden und ein Verdienst von 6.300 EUR im Jahr, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt. Hoffe, diese Auskünfte helfen Ihnen über die Tage, bis Sie alles schriftlich im Bescheid nachlesen können. Alles Gute!
Siehe hieram 19.02.2020 | 12:20
kleine Korrektur: "Pauschal" ist das bei einer vollen ErwerbsTÄTIGKEIT eine Tätigkeit unter täglich 3 Stunden und ein Verdienst von 6.300 EUR im Jahr, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt. Hier muss es natürlich volle ErwerbsMINDERUNG heißen. Entschuldigung!!
Harry54am 19.02.2020 | 13:30
Danke für die ausführliche Antwort! Eine Frage habe ich noch: kann ich auch auf Teil-EMRente bestehen und die volle ablehnen? Klingt vielleicht komisch, aber ich habe wegen des bestehenden Teilzeitarbeitsvertrages nur eine Teilrente beantragt und würde auch gerne solange es geht versuchen etwas dazuzuverdienen. Außerdem müsste ich bei der rückwirkend gewährten Teilrente eine Zahlung erhalten, bei der vollen nicht - ist das richtig? Ist dann zwar für die Zukunft auch nur die Hälfte, aber wenn es gesundheitlich gar nicht mehr geht könnte ich ggf. einen "Erhöhungsantrag" auf Vollrente stellen?
Siehe hieram 19.02.2020 | 14:46
Man hat nicht wirklich die Möglichkeit, zu wählen, ob man eine Teilweise oder Volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Das entscheidet der gutachterliche Dienst der DRV unter Berücksichtigung all Ihrer gesundheitlichen und persönlichen Umstände. Durch die Möglichkeit, dennoch etwas dazu hinzuzuverdienen, verlieren Sie den Anspruch auf die EM-Rente nicht grundsätzlich, bekommen aber die Rente vielleicht nicht voll ausbezahlt. Eventuelle Nachforderungsansprüche (Krankengeld z.B.) werden auch bei halber EM-Rente zunächst geprüft und evtl. erstattet. Und den bestehenden TZ-Vertrag von aktuell 16 h auf unter 15 h zu ändern, wäre ja auch eine Option, die Sie überlegen könnten. Warten Sie erst einmal den Bescheid ab, dann wissen Sie mehr. Zwischenzeitlich könnten Sie sich auch noch in zwei Broschüren der DRV informieren, die Sie hier herunterladen können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Einsprucham 19.02.2020 | 19:36
man hat sehr wohl die Möglichkeit zu wählen. Voraussetzung ist, dass das Gestaltungsrecht durch die KK bzw. AfA nicht eingeschränkt wurde.
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